Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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2. zum ordentlichen Mitgliede des genannten Sachverständigen-Vereines der Zinn- 
figurenfabrikant, Kommerzienrath Wilhelm Heinrichsen in Nürnberg, 
berufen. 
München, den 15. März 1893. 
Arhr. v. Feilicsch. Frhr. v. Lronrod. LDr. u. Müller. 
Der Generalsekretär, 
an dessen Statt: 
Ministerialrath Petri. 
  
Nr. 4800II. 
Bekauntmachung, die Försterstelle zu Schönthal betreffend. 
+K. Staatsministerium der Finanzen. 
Im Uamen Feiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern 
Verweser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß beginnend mit dem 1. April ds. Is. 
die Försterstelle zu Schönthal, Forstamts Neunburg v./W., in eine Forstwartstelle, 
dagegen die Forstwartstelle zu Sylvan, Forstamts Altenbuch, in eine Försterstelle um- 
gewandelt werde. 
München, den 16. März 1893. 
Dr. Erhr. v. Niedel. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Schneider. 
  
Nr. 4934. 
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die asiatische Cholera, hier Ein= und Durchfuhrverbote 
gegen Rußland betreffend. 
+K. Staatsministerium des Innern. 
Das aus Anlaß der von Rußland drohenden Choleragefahr mit Bekanntmachung vom 
20. August 1892 — Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 603 — erlassene Ein= und
	        
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