Full text : Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

210  Die  Österreichisch-  Ungarische  Monarchie.  (Januar  19.)

ihnen  dasselbe  geschehen,  wie  mit  den  Sachsen.  Was  also  den  Ungarn,
Szeklern,  Sachsen  gleichmäßig  geschehen  ist,  so  hinzustellen,  als  wäre  es  eine
Verfolgung  gegen  einen  bestimmten  Stamm,  geht  in  gerechter  Weise  nicht
an.  Er  sagte,  gleichsam  aus  Gnade  sei  die  sächsische  Universität  belassen
worden,  aber  nur  als  kulturelle  und  vermögensverwaltende  Institution.  Ich
will  vor  allem  bemerken,  daß  die  sächsische  Universität  rechtlich  nie  einen
munizipalen  Rechtskreis  besaß,  denselben  also  im  Jahre  1876  nicht  verloren
hat.  Sie  besaß  einen  kulturellen  Beruf  und  das  Recht,  ihr  Vermögen  zu
verwalten,  und  dies  behielt  sie  auch.  Gerade  wenn  auch  die  Herren  Abgeordneten
  einsehen  —  wie  ich  glaube,  daß  sie  es  einsehen  —  daß  das  Rätsel
des  Verbleibens  ihrer  Nationalität  in  Siebenbürgen  das  ist,  daß  sie  einerseits
  dem  ungarischen  Staate  treu  dienen,  andererseits  ihre  Kultur  auf  dem
jetzigen  Niveau  erhalten  und  womöglich  heben,  dann  müssen  sie  einsehen,  daß
sie  in  der  sächsischen  Universität  dasjenige  beibehalten  haben,  was  vom  Gesichtspunkte
  dieser  kulturellen  Zwecke  notwendig  ist.  Ich  habe  schon  lange
gesagt  —  mehrere  können  es  bezeugen  —  und  sage  es  auch  jetzt,  ohne  von
feindlicher  Gesinnung  gegen  einen  Volksstamm  geleitet  zu  werden,  daß  die
ungarischen  und  die  sächsischen  Elemente  in  Siebenbürgen  zusammenhalten
müßten.  Ich  freue  mich,  daß  ich  einmal,  jetzt  das  erste  Mal,  gehört  habe,
daß  dies  auch  auf  jener  Seite  eingesehen  wird.  (Rufe  links:  Auch  Zay  hat
es  gesagt!)  So  entwickelt  habe  ich  es  noch  nicht  gehört;  wenn  er  es  gesagt,
hat  er  sehr  gut  daran  getan.  Das  hat  einen  Sinn,  aber  nicht  den,  welchen
  der  Herr  Abgeordnete  erwähnt,  daß  sie  nämlich  gezwungen  sind,  eine
besondere  sächsische  Partei  zu  bilden  und  sich  keiner  anderen  Partei  anzuschließen,
  weil  sie  sich  aus  dem  Grunde  der  Regierungspartei  und  aus  jenem
der  Opposition  nicht  anschließen  können.  Das  gesunde,  parlamentarische  Leben
wünscht,  daß  die  Parteien  sich  nicht  nach  Rassen,  sondern  nach  Überzeugungen
gruppieren.  Ich  wiederhole,  so  lange  ich  Einfluß  haben  werde,  werde  ich
niemals  Ungerechtigkeit  begehen,  denn  ich  habe  sie  auch  bisher  nicht  begangen;
wenn  sie  aber  tun,  was  ich  ihnen  jetzt  wohlwollend  geraten,  so  mögen  sie
glauben,  daß,  wenn  sie  sich  dann  auch  allen  beiden  Oppositionen  anschließen
würden,  ich  alles  tun  werde,  was  das  Wohlwollen  einer  Regierung  für  sie
und  für  die  Richtung  tun  kann,  daß  die  Sachsen  in  Siebenbürgen  mit  den
Ungarn  zusammen  eine  Phalanx  bilden  sollen.

19.  Januar.  (Kärnten:  slowenische  Grundbüchereintragungen.)
  Landtag:  nimmt  auch  mit  den  Stimmen  der
slowenischen  Abgeordneten  folgenden  Antrag  des  Abg.  Luggin  gegen
den  Erlaß  des  Justizministers  Prazak  an:

1)  Die  vom  Justizministerium  getroffene  Verfügung,  daß  Erledigungen
von  Grundbuchseingaben,  welche  in  slowenischer  Sprache  verfaßt  sind,  nicht
nur  in  eben  dieser  Sprache  auszufertigen,  sondern  auch  in  derselben  in  das
Grundbuch  einzutragen  seien,  entspricht  weder  den  Bedürfnissen  noch  den
Interessen  der  Bevölkerung,  ist  geeignet,  die  Rechtssicherheit  zu  gefährden,
den  Wert  und  Nutzen  des  öffentlichen  Buches  zu  beeinträchtigen  und  den
Realkredit  zu  schädigen.  2)  Der  Landtag  legt  deshalb  gegen  die  Aufrechthaltung
  und  Durchführung  dieser  das  Wohl  des  Landes  nachteilig  berührenden
Anordnungen  Verwahrung  ein  und  weist  den  Landesausschuß  an,  diesen  Beschluß
  zur  Kenntnis  des  Gesamt-Ministeriums  zu  bringen  und  zu  begehren,
daß  die  Zurücknahme  des  erwähnten  Justizministerial-Erlasses  veranlaßt  werde.

In  der  Begründung  sagt  Abg.  Luggin:  Er  zweifle,  daß  aus  Kärnten
dem  Minister  Beschwerden  über  die  deutsche  Grundbuchführung  zugekommen
seien,  „denn  hierzulande  sind  auch  die  Slowenen  damit  einverstanden,  daß