Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

138 
sämmtliche auf ihr allerunterthänigstes Ansuchen, 
zu ernennen, ferner 
unter'm 9. ds. Mts. dem dermaligen Kaplan, 
Priester Wilhelm Müller in Heimenkirch bei 
Lindau, die erledigte VI. Chorvikarstelle am 
Collegiatstifte St. Cajetan dahier mit den 
damit verbundenen Bezügen, vom 16. März 
ds. Is. angefangen, zu verleihen. 
Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 25. Februar ds. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. nieder- 
ländischen Gesandten am Königlichen Hofe, 
Jonkheer Friedrich Philipp van der Hoeven, 
das Großkreuz des Verdienstordens vom hl. 
Michael zu verleihen. 
föniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 5. März ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Kämmerer 
Max Freiherrn Lochner von Hüttenbach 
in Lindau die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Ihrer Majestät 
der Königin-Regentin von Spanien verliehenen 
Kommandeurkrenzes des k. spanischen Ordens 
Isabella der Katholischen zu ertheilen. 
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
fönigreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter'm 10. März ds. Is. der Kunstmaler 
Angelo Graf von Courten in München in 
erblicher Weise bei der Grafenklasse Lit. C, 
Fol. 3, Act.-Num. 3511. 
Tonsulat der französischen Republik in 
Uürnberg. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben unter'nm 1. März ds. Is. allergnädigst 
zu genehmigen geruht, daß an Stelle des bis- 
herigen französischen Consuls Duplessis in 
Nürnberg der bisherige französische Consul in 
Riga, Baron Stroltz, als französischer 
Consul in Nürnberg anerkannt werde.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.