19. 169
B.
A. Für die
Für die! Prüfung
Aichung ohne
Stempelung
Für einen Apparat bis zu 100 1 Raumgehalt 6,00 4,00
» » ,,uber1001b164001 Naungehalt . 12,00 9,00
„ „ „ „ 400 1 „ 600 1 „ 16,00 12,00
„ „ „ „ 6001 „ 800 I „ 20000 15,00
„ „ „ „ 800 1 „1000 ! » 24,00 18,00
für jedes volle oder angefangene Hundert Liter 22 2
ein Mehransatz vo . 2,00 1,00
Bei den durch die Präzisionsaichmeister vorzunehmenden provisorischen Aichungen und
Prüfungen von Kubizirapparaten für Fässer ist nur die Hälfte vorstehender Gebührensätze
zu berechnen.
6. Für die Prüfung und Beglaubigung einer der zur Prüfung von Waagen zu-
gelassenen Gewichtsgeräthschaften oder Hebelsystemc ist das Anderthalbfache der-
jenigen ungekürzten Gebühren (Spalte K) zu erheben, welche nach der Taxe für die Aichung
der bei dieser Prüfung benützten Waage anzusetzen wären
7. Frr die vollständige Construktionsprüfung aller Theile eines Gasmessers mit
Oeffnung des Gehäuses ist der dreifache Betrag der seiner Leistung entsprechenden, im Ab-
schnitt IX angesetzten Gebühr für Prüfung ohne Stempelung (Spalte B) zu erheben.
8. Für die Prüfung und Beglaubigung von Maaßen und Gewichten, welche die
Genauigkeit der Control-Normale einhalten sollen, oder für welche die Fehlerbestimmung
und die Ausfertigung eines Fehlerverzeichnisses mit der Genauigkeit der Hauptnormale
oder mit der Genauigkeit von Copien des Urmaaßes und des Urgewichtes erfolgt,
sowie für die Prüfung und Beglaubigung von feineren Waagen, z. B. solchen, welche
zur Vergleichung der Control-Normale der Gewichte mit den Hauptnormalen dienen sollen,
ist ein Gebührenbetrag von zwei Mark für jede Stunde der auf die betreffenden Messungen
beziehungsweise Wägungen und die zugehörigen Berechnungen und Ausfertigungen verwendeten
Zeit in Ansatz zu bringen.