Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
« M 14 
VI. 3|Tit. 5. Der Anstalt für weibliche Unheilbare in Lauingen für den 
Betrieb . 2000 — 
Derselben Anstalt für Freiplägtze . 600 — 
Tit. 6. Der Kinderheilanstalt in Augsburg .. 300 — 
4 Der Universitäts- Kinderklinik und Politlimt in München 300 — 
0 – —— — — — 
6 – — — — — — 
7 Beiträge an Anstalten für Blödsinnige: 
a) für Zöglinge der Kretinenanstalt in Ursberg. 1 600 — 
b) zur Unterstützung der Kretinenanstalt in Ursberg als solcher 1 000 — 
D) für Unterstützung der Blödenanstalt in Neuendettelsan 700 — 
d) für die weibliche Kretinenanstalt, früher in Glött, nun in Dey- 
bach bei Lautrach 2 000 — 
JD0) für neun halbe Freiplätze in der lettgenanmten Anstalt . 1 080 — 
l)Zuschuß zur Schuldentilgung aus Anlaß der Verlegung dieser 
Anstalt von Glött nach Deybach, bezw. zur Vermehrung der 
Freipläze . 1 200 — 
8 Ausgaben #eur- verwahrloste und verlassener Kinder: 
a) an das Institut für verwahrloste Knaben in Ottobeuren 8 080 — 
b) an das Institut für verwahrloste Mädchen in Wörishofen. 5198 — 
P) für Unterbringung von Kindern protestamischer Konfession in 
Rettungshäusern ...·.... 600— 
91 Unterstützung gemeindlicher und distriktiver Armen- 
pflegen: · 
Zur Unterstützung von mit Ausgaben für Armenzwecke besonders be— 
lasteten Gemeinden Zum Unterhalte von Geiststranken in Kreisirren- 
0 anstalten . 8000—— 
1 — — — — 
11 Soustige Ausgaben für. Wohlthätigkeit. 
a) für die Suppenanstalt in Altenberg 350 — 
b) für die Krippenanstalt in der Werlachvorstadt Augsburg 300 — 
c) für das Kinderasyl in Gundelfingen 400 — 
d) für außerordentliche Nothfälle, eventuell für Merung des Ver. 
mögens des Maximilianshilfssonds 5 000 
e) dem Verein für Arbeiterkolonien in Bayern 500 — 
I) dem Verein zur Errichtung einer „Herberge zur Heimath" in 
ugsburg 500 — 
12 guschuh an Distriktsgemeinden zur unterstützung der mit 
Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 5 abs 4 
des Gesetzes vom 3. Februar 1888 . 11160— 
Summa S#st VI 153 551 24 
VII. Auf Straßen-, Brücken= und Wasserban. 
1| Beiträge zu den Distriktsstraßen. 70 000 — 
Fuür den Uferschutz an Flüssen, welche der Schiff. und 
Floßfahrt dienen, nach Art. 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1852 73 000 — 
  
 
	        
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