Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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3. der k. Regierungsrath Jakob Adolf Fürst in München zum Vorsitzenden des 
Schiedsgerichts der Versicherungsanstalt für Oberbayern, 
4. der k. Regierungsrath Karl Camerer in Speyer zum Vorsitzenden der Schieds- 
gerichte 
a) der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Regierungs- 
bezirk der Pfalz, 
b) im Geschäftsbereiche der Ausführungsbehörde der Staatsforstverwaltung für 
den Regierungsbezirk der Pfalz und 
) der Versicherungsanstalt für die Pfalz. 
München, den 11. Mai 1895. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Mojestät des Hänuigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 3. Mai ds. Is. den k. Kammer- 
junker und Großherzoglich Luxemburgischen 
Kammerherrn, Adalbert Freiherrn von Ritter 
zu Grünstein, zum Königlichen Kämmerer, 
und den Freiherrn Franz von Leoprechting 
zum Königlichen Kammerjunker, auf deren 
allerunterthänigstes Ansuchen, zu ernennen. 
  
Grdens-Verleihungen. 
Im NAamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 30. März ds. Is. dem Finanz= 
Krhr. v. Frilitzsch. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
rathe Wilhelm Stierlin bei der General- 
direktion der k. württembergischen Staats- 
eisenbahnen den Verdienstorden vom heiligen 
Michael III. Klasse, 
unter'm 19. April ds. Is. dem Präsi- 
denten der k. Regierung von Niederbayern, 
Felix von Lipowsky, den Verdienstorden 
vom heiligen Michael I. Klasse, 
dem k. preußischen außerordentlichen Ge- 
sandten und bevollmächtigten Minister am 
k. Hofe, Dr. Max Freiherrn von Thiel- 
mann, das Großkreuz des Verdienstordens 
vom heiligen Michael und 
dem kaiserlich russischen außerordentlichen 
Gesandten und bevollmächtigten Minister am 
k. Hofe, Nikolaus Grafen von der Osten- 
Sacken, die Brillanten zum Stern des 
Großkrenzes des Verdienstordens der bayer- 
ischen Krone, 
zu verleihen.
	        
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