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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten find.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten find,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
S S
.= Ordentliche Tagschreiber,
Hülfstagschreiber,
.Kanzleidiener bei dem Ministerium,
Kanzleiaufwärter bei dem Ministerium
und den Kollegien wie zu 1,
Hauptzollamts-, Hauptsteueramts- und
Zollamtsdiener, ein Kopist bei dem
Hauptsteueramt Stuttgart,
Kameralamtsdiener,
.*Schloßdiener,
*Schloßportier,
. *Gartenportier,
Schloßknecht,
. Stadtungelder,
. Stadtacciser,
..Ortsacciser,
beim Apanageschloß
zu Ludwigsburg,
berufsmäßige
Ortssteuerbeamte,
* Steuerwachtmeister,
Steuerwächter,
Zolleinnehmer,
.Revisionsaufseher,
20. Salzsteueraufseher,
21. Rübenzuckersteueraufseher,
22. Grenzausseher,
23. Lithographen und Drucker bei der
lithographischen Anstalt,
24. Lithographen und Drucker bei dem
Statistischen Landesamt,
25. Alleenanfseher beim Apanageschloß zu
Ludwigsburg,
26. Platzmeister, bei den
27. Hütttenkrecht, Berg-,
28. Kohlenmesser, Hütten-
29. Hüttenamts-, Salinenamts-, werken
ezw. Magazinsdiener, und Sa-
30. Salzpacker, Jlinen.
Finanzministerium.
Steuerkollegium, Ab-
theilung für Zölle und
indirekte Steuern.
] Domänendirektion.
Steuerkollegium, Ab-
theilung für Zölle und
indirekte Steuern.
Kommando der Steuer-
wache.
Steuerkollegium, Ab-
theilung für Zölle und
indirekte Steuern.
Kommando der Steuer-
wache.
Stenerkollegium, Ab-
theilung für direkte
Steuern.
Statistisches Landes-
amt.
Domänendirektion.
Bergrath.
Ziffer 5. In der Regel
im Wege des Vor-
rückens.
Ziffer 9—12. Zum
Theil im Wege des
Vorrückens.
Ziffer 13 u. 14. Vor-
gängiger Dienft in
der Grenz= oder
Steuerwache.
Ziffer 15. In der
Regel im Wege des
Vorrückens.
Ziffer 16. Vorgängige
Dienstleistung in
der Steuerwache.
Ziffer 18 —21. Vor-
gängiger Dienst in
der Grenz= oder
Steuerwache.
Ziffer 23 u. 24. Voll-
ständige technische
Befähigung.
Ziffer 25. Zum Theil
im Wege des Vor-
rückens.
Ziffer 26. In der
Regel im Wege des
Vorrückens.
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