11:
Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten find,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
19.
Die Registratoren und deren Assi-
stenten bei der Landeskreditanstalt,
den Landräthen und dem Bergamte,
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
. Mundirbeamte,
der Kanzleibeamte und bis auf weiteres
der Buchhalter bei der Landesirren-
anstalt, die Registraturgehülfen bei den
Landräthen,
Die Hülfsarbeiter (Zähler) im Statisti-
schen Büreau,
Die Schreiber in der Buchhalterei
und der Expedient bei der Landes-
kreditanstalt,
Die Gerichtsschreibergehülfen,
Die sämmtlichen Kopisten bei den
Amtsgerichten,
Die Schreiber bei den Amtseinnahmen,
Steuerämtern und den Herzoglichen
Schieferbrüchen,
Die Gehülfen der Katasterämter,
Der Hausverwalter bei der Landes-
irrenstalt,
Die Steueraufseher,
Der Büreaugehilfe bei der Stifts-
verwaltung zu Meiningen.
mindestens zur
Hälfte.
mindestens zur
Hälfte.
mindestens zur
Hälfte.
nach §. 5 der
„Grundsätze“.
mindestens zu zwei
Dritteln.
alternirend.
Staatsministerium, Ab-
theilung des Innern.
Staatsministerium, Ab-
theilung der Justiz.
Staatsministerium, Ab-
theilung der Finanzen.
Staatsministerium, Ab-
theilung des Innern.
Staatsministerium, Ab-
theilung der Finanzen.
Staatsministerium, Ab-
theilung des Innern.
XIII. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Botenmeister und
Kanzleiboten, einschließlich etwaiger
Lohnschreiber und Hülfsboten bei den
Ministerien und der Generalkommission
für Ablösungen und Zusummen-
legungen,
Die Hausmänner bei dem Gymnasium,
dem Real-Gymnasium und dem Schul-
lehrerseminar zu Altenburg und bei
dem Gymnasium zu Eisenberg,
. Der Kolporteur bei der Verwaltung
des Amts- und Nachrichtsblattes,
Herzogliches Gesammt-
ministerium.
Herzogliches Mini-
sterium, Abtheilung
für Kultus.
Herzogliches Mini-
steriuim, Abtheilung
des Innern.
Der Sitz der in neben-
stehender Spalte auf-
geführten Behörden
efindet sich zu Al-
tenburg.