Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

11: 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten find, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
19. 
Die Registratoren und deren Assi- 
stenten bei der Landeskreditanstalt, 
den Landräthen und dem Bergamte, 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
28. 
. Mundirbeamte, 
der Kanzleibeamte und bis auf weiteres 
der Buchhalter bei der Landesirren- 
anstalt, die Registraturgehülfen bei den 
Landräthen, 
Die Hülfsarbeiter (Zähler) im Statisti- 
schen Büreau, 
Die Schreiber in der Buchhalterei 
und der Expedient bei der Landes- 
kreditanstalt, 
Die Gerichtsschreibergehülfen, 
Die sämmtlichen Kopisten bei den 
Amtsgerichten, 
Die Schreiber bei den Amtseinnahmen, 
Steuerämtern und den Herzoglichen 
Schieferbrüchen, 
Die Gehülfen der Katasterämter, 
Der Hausverwalter bei der Landes- 
irrenstalt, 
Die Steueraufseher, 
Der Büreaugehilfe bei der Stifts- 
verwaltung zu Meiningen. 
  
  
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
nach §. 5 der 
„Grundsätze“. 
mindestens zu zwei 
Dritteln. 
alternirend. 
  
  
Staatsministerium, Ab- 
theilung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung der Justiz. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung der Finanzen. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung der Finanzen. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung des Innern. 
XIII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Botenmeister und 
Kanzleiboten, einschließlich etwaiger 
Lohnschreiber und Hülfsboten bei den 
Ministerien und der Generalkommission 
für Ablösungen und Zusummen- 
legungen, 
Die Hausmänner bei dem Gymnasium, 
dem Real-Gymnasium und dem Schul- 
lehrerseminar zu Altenburg und bei 
dem Gymnasium zu Eisenberg, 
. Der Kolporteur bei der Verwaltung 
des Amts- und Nachrichtsblattes, 
  
  
Herzogliches Gesammt- 
ministerium. 
Herzogliches Mini- 
sterium, Abtheilung 
für Kultus. 
Herzogliches Mini- 
steriuim, Abtheilung 
des Innern. 
  
  
Der Sitz der in neben- 
stehender Spalte auf- 
geführten Behörden 
efindet sich zu Al- 
tenburg.
	        
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