Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

113 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
4. Gendarmen, einschließlich der Wacht- 
meister und Obergendarmen, 
5. Die Hausmänner bei dem Museum 
zu Altenburg und bei dem Genesungs- 
hause zu Roda, 
6. Die Kopisten und Diener bei den 
Landrathsämtern, einschließlich der 
Lohnschreiber und Hülfsdiener, 
7. Die Kopisten bei den Gerichten und 
der Staatsanwaltschaft, einschließlich 
der Lohnschreiber, 
Die Gerichtsvollzieher, 
uDie Diener bei den Gerichten und 
der Staatsanwaltschaft, einschließlich 
der mit dem Gefangenmeister= und 
Hausmannsdienst beauftragten und 
einschließlich etwaiger Hülfsdiener, 
Kopisten und Lohnschreiber bei dem 
Hauptsteueramte, den Steuer= und 
Rentämtern und den Bauämtern, 
11. Diener bei dem Hauptsteueramte, 
den Steuer= und Rentämtern und den 
Bauämtern, einschließlich der Haus- 
männer und etwaiger Hülfsdiener, 
12. Straßenaufseher, 
13. Vollstreckungsbeamte in Verwaltungs- 
sachen, 
14. Sportelbeamte bei den Steuer= und 
Rentämtern, 
Steueraufseher, 
00 
10. 
16. 
16. Kopisten, Botenmeister und Diener 
bei der Landesbank, einschließlich 
etwaiger Hülfsdiener und Lohn- 
schreiber, 
Der Inspektor und der demselben 
beigegebene Hülfsarbeiter bei der 
Verwaltung des Amts= und Nachrichts- 
blattes, 
Der Anstaltskontroleur bei dem Ge- 
nesungshause zu Roda, 
Expedienten bei den Landrathsämtern. 
17. 
18. 
19. 
  
mindestens zu zwei 
Dritteln. 
mindestens zur 
Kütste kerzefem 
lich abwechselnd 
mit Militär- 
anwärtern. 
  
Herzogliches Mini- 
sterium, Abtheilung 
des Innern. 
Herzogliches Mini- 
sterium, Abtheilung 
für Justizangelegen- 
heiten. 
  
Herzogliches Mini- 
sterium, Abtheilung 
für Finanzen. 
Direktion der Herzog- 
lichen Landesbank. 
Herzogliches Mini- 
sterium, Abtheilung 
des Innern. 
  
Die Stellen unter 
Ziffer 14 mit dem 
Vorbehalte, Aspir- 
anten zum höheren 
Steuerdienst aus 
dem Civilstande zu- 
nächst solche Stellen 
zu übertragen,jedoch 
höchstens bis zu 
einem Drittheil der 
Stellen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.