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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
4. Gendarmen, einschließlich der Wacht-
meister und Obergendarmen,
5. Die Hausmänner bei dem Museum
zu Altenburg und bei dem Genesungs-
hause zu Roda,
6. Die Kopisten und Diener bei den
Landrathsämtern, einschließlich der
Lohnschreiber und Hülfsdiener,
7. Die Kopisten bei den Gerichten und
der Staatsanwaltschaft, einschließlich
der Lohnschreiber,
Die Gerichtsvollzieher,
uDie Diener bei den Gerichten und
der Staatsanwaltschaft, einschließlich
der mit dem Gefangenmeister= und
Hausmannsdienst beauftragten und
einschließlich etwaiger Hülfsdiener,
Kopisten und Lohnschreiber bei dem
Hauptsteueramte, den Steuer= und
Rentämtern und den Bauämtern,
11. Diener bei dem Hauptsteueramte,
den Steuer= und Rentämtern und den
Bauämtern, einschließlich der Haus-
männer und etwaiger Hülfsdiener,
12. Straßenaufseher,
13. Vollstreckungsbeamte in Verwaltungs-
sachen,
14. Sportelbeamte bei den Steuer= und
Rentämtern,
Steueraufseher,
00
10.
16.
16. Kopisten, Botenmeister und Diener
bei der Landesbank, einschließlich
etwaiger Hülfsdiener und Lohn-
schreiber,
Der Inspektor und der demselben
beigegebene Hülfsarbeiter bei der
Verwaltung des Amts= und Nachrichts-
blattes,
Der Anstaltskontroleur bei dem Ge-
nesungshause zu Roda,
Expedienten bei den Landrathsämtern.
17.
18.
19.
mindestens zu zwei
Dritteln.
mindestens zur
Kütste kerzefem
lich abwechselnd
mit Militär-
anwärtern.
Herzogliches Mini-
sterium, Abtheilung
des Innern.
Herzogliches Mini-
sterium, Abtheilung
für Justizangelegen-
heiten.
Herzogliches Mini-
sterium, Abtheilung
für Finanzen.
Direktion der Herzog-
lichen Landesbank.
Herzogliches Mini-
sterium, Abtheilung
des Innern.
Die Stellen unter
Ziffer 14 mit dem
Vorbehalte, Aspir-
anten zum höheren
Steuerdienst aus
dem Civilstande zu-
nächst solche Stellen
zu übertragen,jedoch
höchstens bis zu
einem Drittheil der
Stellen.