Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den Militär- 
anwärter nicht aus- 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
schließlich bestimmten Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
Stellen, in welchem belbst ist, bei welcher die An- 
Umfange dieselben 
vorbehalten find. 
  
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
*?. 
73. 
o S „. 
der Pedellen bezw. Boten bei dem 
Ministerium, dem Konsistorium, dem 
Gymnasium, den Landrathsämtern 
und der Gerichtsdiener, 
der Gefangenwärter und Gefangen- 
aufseher, 
der Wegebauaufseher, 
des Kaserneninspektors, 
der Gerichtsvollzieher. 
  
mindestens zur Hälfte. 
Sämmtliche Bewerb- 
ungen sind ausschließ- 
lich an das Fürstliche 
Ministerium in 
Bückeburg zu richten, 
welches zugleich die An- 
stellungsbehörde ist. 
XXI. Fürstenthum Cippe. 
Hülfsschreiber in der Regierungs= und 
Konsistorial-Expedition, bei der Ka- 
taster-Inspektion, bei den Kassenver- 
waltungen, bei den Verwaltungs- 
ämtern, den Gerichten und der Staats- 
anwaltschaft, 
.Pedelle der Regierung, des Konsistori- 
ums, der Katasterverwaltung, der 
Kassenverwaltungen, der Gerichte, 
der Gymnasien zu Detmold und Lemgo, 
Kastellan des Landgerichtsgebäudes, 
des Kassengebäudes und des Museums, 
der Hausmeister des Seminarge- 
bäudes, 
Gefangenwärter bei den Gerichten 
und Verwaltungsämtern, 
. Der Oberaufseher und die Aufseher 
in der Strafanstalt, 
u Der Aufseher in der Badeanstalt, 
u Wärter in der Heil= und Pflegeanstalt 
Lindenhaus bei Brake und im Land- 
krankenhause zu Detmold, 
Oberwegaufseher und Wegausseher, 
sowie der Krippmeister zu Erder, 
Oberwachtmeister und Gendarmen, 
. Bauerrichter und sonstige Untererheber 
der Staatssteuern, 
Katastergehülfe, 
.Kontroleur der Landessparkasse, 
.Gerichtsvollzieher und Gerichtsvoll- 
ziehergehülfen. 
  
  
mindestens zur 
Hälfte. 
Fürstliche Regierung zu 
Detmold. 
  
 
	        
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