Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Nr. 27461I. 
Bekanntmachung, die Bahnorduung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
fi. Staatsministerium des Königlichen BHauses und des Aeubern. 
Auf die am 16. ds. Mtsd. 
zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke von Bogen nach 
Steinburg finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Acbenessenbahnen Bayerns 
vom 10. Dezember 1892 (Gesetz= und Verordnungsblait 1892 S 
München, den 12. Mai 1896. 
S. 912 ff.) Anwendung. 
Dr. Frhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
v. Bever. 
  
ftöniglich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Moajestät des Hänigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 10. Mai 1896 dem Vorsitzenden 
im Ministerrathe, Staatsminister des König- 
lichen Hauses und des Aeußern, Dr. Krafft 
Freiherrn von Crailsheim, für den ihm 
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, 
Könige von Preußen, verliehenen k. preußischen 
Schwarzen Adler-Orden, und 
unter'm 12. Mai 1896 dem k. Kämmerer, 
Staatsrathe i. a. o. D., Hugo Grafen von 
und zu Lerchenfeld auf Köfering und 
Schönberg, außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister am k. preußischen 
Hofe, für den ihm von Seiner Majestät 
dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen, 
verliehenen k. preußischen Rothen Adler- 
orden I. Klasse, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen.
	        
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