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No. 13809.
Bekauntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend.
+K. Staatsministerien des Innern und der Finanzen.
In Gemäßheit des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, des
§ 52 des Gesetzes über die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirth-
schaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 und des § 36 des Bau-
unfallversicherungsgesetzes von 11. Juli 1887 wird bekannt gegeben, daß mit Wirkung vom
16. Juli l. Is an unter Enthebung der bisherigen Vorsitzenden und bezw. stellvertretenden
Vorsitzenden aufgestellt worden sind:
I. der k. Regierungsrath Ludwig von Kobell in München zum Vorsitzenden des
Schiedsgerichts der bayerischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft;
II. der k. Regierungsrath Anton Halder in München zum Stellvertreter des Vor-
sitzenden der bayerischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft;
III. der k. Regierungsrath Adolf Zink in Bayreuth zum Vorsitzenden der Schieds-
gerichte:
1. der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Regierungs-
bezirk Oberfranken,
2. der Ausführungsbehörde der k. Staatsforstverwaltung in dem gleichen Re-
gierungsbezirke,
3. der Sektion XXVI der Fuhrwerksberufsgenossenschaft;
IV. der k. Bezirksamtmann Guido Brand in Hof zum Vorsitzenden des Schieds
gerichts der Sektion II der süddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft;
V. der k. Bezirksamtmann Albert Bullinger in Ludwigshafen a. Rh. zum Vor-
sitzenden der Schiedsgerichte:
1. des III. Bezirkes der Privatbahnberufsgenossenschaft,
2. des IV. Bezirkes der Straßenbahnberufsgenossenschaft.
München, den 22. Juli 1896.
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.