Full text : Die Geschichte Württembergs.

64  III.  Württemberg  als  Herzogthum.

her  schon  wollte  Habsburg  das  Herzogthum  Schwaben  wieder  aufrichten,  theils
um  die  Macht  und  das  Streben  der  schwäbischen  Stände  nach  Selbständigkeit
zu  unterdrücken,  thells  um  festen  Fuß  dort  zu  fassen  und  wo  möglich  bedeutende
Besitzungen  mit  der  eigenen  Hausmacht  zu  vereinigen.  Dilese  unselige  Politik
Oesterreichs  sollte  nicht  bloß  Deutschland  seine  Macht  und  sein  Ansehen  nach
außen,  sowie  selne  innere  Kraft,  sondern  sie  sollte  auch  Württemberg  sein
Fürstenhaus,  seine  Verfassung  und  seine  Einrichtungen,  seinen  Charakter  rauben.
Der  Versuch  dazu  wurde  gemacht  und  er  gelang,  aber  glücklicherweise  nur  auf
kurze  Zeit.  Mit  dem  Freiwerden  von  der  habsburgischen  Herrschaft  waren  aber
noch  nicht  alle  Bande  zerrissen;  vielmehr  mußte  Württemberg  noch  lange  unter
der  Vormundschaft  seines  Quälers  stehen.

Der  Grund,  warum  Oesterreich  nach  dem  Besitz  eines  verhältnißmäßig
klelnen  Landes  strebte  und  mit  aller  Zäbigkeit  seine  einmal  errungenen  Rechte  auf
dasselbe  festzuhalten  suchte,  ist  ein  doppelter.  Gegen  das  kräftig  aufblühende  understarkende
  Frankreich  bedurfte  es  eines  Vorpostens,  von  dem  aus  in  einem
Kriege  die  nöthigen  Operationen  gemacht  werden  konnten.  Neben  Oesterreich
aber  war  ein  mächtiges  Herzogthum,  Bayern,  dessen  großer  Einfluß  auf  die
deutschen  Angelegenheiten,  namentlich  bei  der  Gründung  der  Liga  und  während
des  dreißigjährigen  Krieges  von  jenem  mit  schelen  Augen  betrachtet  wurde.
Habsburg  hielt  es  für  nöthlg,  Bayern  bei  jeder  Gelegenheit  zu  schädigen.  War
Württemberg  gewonnen,  so  konnte  das  nun  eingekeilte  Bayern  wie  mit  einer
Zange  gefaßt  und  zerdrückt  werden.  Das  waren  Oesterreichs  Plane.

Als  eigentliche  Marksteine  in  der  Geschichte  Württembergs  während
  seiner  unglücklichen  erzwungenen  Verbindung  mit  Oesterreich  stehen  folgende
  Thatsachen  vor  uns:

1)  Maximilian  I.  erhebt  Württembergim  Jahr  1495  zum  Herzogthum,
  nicht  bloß  aus  Anerkennung  der  Verdienste  Eberhards  im  Bart,  sondern
auch  aus  schändlicher  Politik.  Denn  die  Grafschaft  konnte  auch  auf  die  weibliche
  Linie  vererbt  werden,  das  Herzogthum  Württemberg  (nach  damaliger
Bestimmung)  nicht.  Da  Eberhard  keine  Kinder  und  sein  Vetter  Heinrich  nur
den  neunjährigen  Ulrich  hinterließb,  so  war  Aussicht  vorhanden,  das  neue
Herzogthum  Württemberg  an  das  Reich,  d.  h.  nach  den  Begriffen
  der  habsburgischen  Polltik  an  das  Haus  Oesterreich  zu
bringen.

2)  Im  Jahr  1  498  ist  derselbe  Kaiser  gerne  bereit,  im  Horber  Vertrag
  auf  den  Wlllen  der  württembergischen  Landschaft  betreffs  der  Absetzung
Eberhards  II.  und  der  Belehnung  Ulrichs  mit  dem  Herzogthum  einzugehen;
aber  als  Lohn  verlangt  „der  König  des  Geldes“  Achalm  und  die
Erbfolge  in  Württemberg  für  den  Fall  des  Aussterbensdes
Mannsstammes.“  Württemberg  hat  dabei  die  beste  Gelegenheit,  dem  Kaiser
bel  seinem  unehrlichen  Spiel  in  die  Karten  zu  sehen.

3)  Auf  dem  Augsburger  Bundestag  im  Jahr  1520,  da  der
Schwäbische  Bund  mit  dem  eroberten  Lande  nichts  anzufangen  weiß,  erbietet
sich  Karl  V.,  dasselbe  zu  kaufen.  Der  deutsche  König  berechtigt
den  Bund  zum  Verkauf  eines  Fürstenthums  durch  den  Ankauf
desselben  und  geht  den  Reichsständen  in  der  Verletzung  der  heiligsten
  Reichsgesetze  und  Verträge  voran.