6.
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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfonge dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
7. Gestütverwaltung:
* Rendanten der Hauptgestüte,
Rechnungsführer und Sekretäre der
Landgestüte,
Futter= und Sattelmeister bei sämmt-
lichen Gestütanstalten.
8. Domänenverwaltung:
a) Domanial-Bade-und Mine-
ralbrunnen-Verwaltungen:
Bademeister, Brunnenmeister,
Zähler;
b) Schloßverwaltung zu Cassel:
Schloßverwalter, Saalwärter,
Schloßdiener;
c) Gartenverwaltung
Cassel:
Gartenaufseher, Parkaufseher;
d) Sonstige der Domänenver=
waltung unterstellte Ver-
zu
waltungen:
Schloßwarte, Stackmeister,
Damm-, Graben= und Fehn-
meister.
9. Forstverwaltung:
Hausmeister und Pedelle bei den
Königlichen Forstakademien zu
Eberswalde und Münden,
Wald-, Torf-, Wiesen-,
und Flößwärter.
Wege-
mindestens zur
Hälfte.
zu drei Fünfteln.
soweit dicse Stellen
nicht mit Forstver-
sorgungsberechtig-
ten bezw. mit auf
Forstversorgung
dienenden Anwär-
tern der Zäger-
bataillone besetzt
werden können.
Ministerium für Land-
wirthschaft, Domänen
und Forsten.
Diebetreffenden Regier-
ungen.
Die Regierung zu Cassel.
Diebetreffenden Regier-
ungen.
Direktoren der König-
lichen Forstakademien.
Diebetreffenden Regier-
ungen.
Die Stellen werden bei
eintretender Erledigung
ausgeschrieben.
Die etatsmänigen Stellen
der Königlichen Forst-
kassen = Rendanten
sind für die aus dem
Militärstande hervor-
gegangenen Beamten in
gleicher Weise, wie für
die aus dem Civilstande
hervorgegangenen er-
reichbar, wenn sie die er-
forderliche Befähigung
besitzen.
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten.
1. Bei sämmtlichen Verwaltungen:
Maschinisten, Heizer, Nöhrmeister
und sonstige gleichartige Stellen.