Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

6. 
+1 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfonge dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
7. Gestütverwaltung: 
* Rendanten der Hauptgestüte, 
Rechnungsführer und Sekretäre der 
Landgestüte, 
Futter= und Sattelmeister bei sämmt- 
lichen Gestütanstalten. 
8. Domänenverwaltung: 
a) Domanial-Bade-und Mine- 
ralbrunnen-Verwaltungen: 
Bademeister, Brunnenmeister, 
Zähler; 
b) Schloßverwaltung zu Cassel: 
Schloßverwalter, Saalwärter, 
Schloßdiener; 
c) Gartenverwaltung 
Cassel: 
Gartenaufseher, Parkaufseher; 
d) Sonstige der Domänenver= 
waltung unterstellte Ver- 
zu 
waltungen: 
Schloßwarte, Stackmeister, 
Damm-, Graben= und Fehn- 
meister. 
9. Forstverwaltung: 
Hausmeister und Pedelle bei den 
Königlichen Forstakademien zu 
Eberswalde und Münden, 
Wald-, Torf-, Wiesen-, 
und Flößwärter. 
Wege- 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
zu drei Fünfteln. 
soweit dicse Stellen 
nicht mit Forstver- 
sorgungsberechtig- 
ten bezw. mit auf 
Forstversorgung 
dienenden Anwär- 
tern der Zäger- 
bataillone besetzt 
werden können. 
  
  
  
Ministerium für Land- 
wirthschaft, Domänen 
und Forsten. 
Diebetreffenden Regier- 
ungen. 
Die Regierung zu Cassel. 
Diebetreffenden Regier- 
ungen. 
Direktoren der König- 
lichen Forstakademien. 
Diebetreffenden Regier- 
ungen. 
  
Die Stellen werden bei 
eintretender Erledigung 
ausgeschrieben. 
Die etatsmänigen Stellen 
der Königlichen Forst- 
kassen = Rendanten 
sind für die aus dem 
Militärstande hervor- 
gegangenen Beamten in 
gleicher Weise, wie für 
die aus dem Civilstande 
hervorgegangenen er- 
reichbar, wenn sie die er- 
forderliche Befähigung 
besitzen. 
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten. 
1. Bei sämmtlichen Verwaltungen: 
Maschinisten, Heizer, Nöhrmeister 
und sonstige gleichartige Stellen. 
 
	        
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