Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
2. Konfistorien: 
* Büreaubeamte. 
3. Provinzial-Schulkollegien: 
* Büreaubeamte. 
4. Universitäten: 
* Büreau= und Kassenbeamte. 
5. Lehrerinnen-Seminar zu Droyssig: 
Rendant. 
6. Kunsigewerbe-Museum zu Berlin: 
Sekretär der Unterrichts-Anstalt, 
Einnehmer am Zählkreuz. 
7. Königliche Natioualgalerie zu Berlin: 
Büreaubeamte. 
8. Königliche Bibliothek zu Berlin: 
* Büreaubeamte. 1 
9. Königliches meteorologisches Institut zu 
Berlin nebst Observaterien bei Potsdam: 
* Bürcaubeamte. 
10. Königliche Akademie der Künste zu 
Berlin: 
*Büreaubeamte. 
  
mindestens zur 
Hälfte 
mindestens zur 
Hälfte. 
zu drei Vierteln, 
mit Ausnahme 
der Stellen der 
Rendanten und 
Quästoren 
alternirend, d. h 
zwischen Militär-= 
und Civilanwär= 
ter abwechselnd. 
ausschließlich, in- 
sofern unter den 
Bewerbern sich 
eine gqualifizirte 
Persönlichkeit 
dazu befindet. 
mindestens 
Hälfte 
mindestens zur 
Hälfte. 
zur 
mindestens 
Hälfte. 
zur 
mindestens zur 
Hälfte, mit Aus- 
nahme derbeiden 
ständigen Sekre- 
täre bei der Aka- 
demie. 
Die Königlichen Kon- 
sistorien, einschl. des 
Landeskonsistoriums 
zu Hannover. 
Rektor und Senat der 
Universität zu Berlin, 
sowie die Kuratorien 
der übrigen Universi- 
täten. 
Der Seminar-Direktor. 
  
Die General-Verwalt- 
ung der Königlichen 
Museen. 
Der General-Direktor 
der Königlichen Biblio- 
thek zu Berlin. 
Der Direktor des König- 
lichen meteorologischen 
Instituts. 
Der Präsident 
Akademie. 
der 
  
 
	        
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