Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

6. 
43 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
  
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. sclließlich wwestimmten wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
Umfouge dieselben selbst ist, bei welcher die An- 
vorbehalten fin.. stellung gewünscht wird. 
11. Technische Hochschuleus: 
*Büreaubeamte. mindestens zur Die Rektoren der Kö- 
Hälfte. niglichen technischen 
. Hochschulen. 
12. Königliche Charits und Justitut für 
Infektionskrankheiten zu Berlin: 
* Büreaubeamte, mindestens zur — 
Käffte 
*Oekonomie= und Stationsbeamte. zu drei Vierteln. — 
13. Unter Staatsverwaltung stehende 
Stiftungsfonds: 
Büreaubeamte. mindestens zur Die Verwaltungen der 
Hälfte. betreffenden Stift- 
ungen. 
14. Kirchliche Institute, welche aus staat- 
lichen oder städtischen Fonds unter- 
halten werden: 
Die Stellen der Küster und Orga- – — 
nisten, sofern solche nicht zugleich 
öffentliche Lehrer sind, der Kal- 
kanten, Kirchendiener, Glöckner, 
Todtengräber und andere niedere 
Kirchenbediente. 
X. Kriegsministerium. 
1. Berwaltung des Zeughanfes zu Berlin: 
Sekretär und Registrator, — 
»Oberzeugwart, — — 
Zeugwarte, — Tre et 
Aufrückens nur mit 
Maschinist und Heizer. 
2. Kshansche großes Militär-Waisen- 
aus: 
a) Hauptkasse zu Berlin: 
Rendant, 
Kontroleur und Kassirer; 
  
Direktorium des Pots- 
damschen großen 
Militär-Waisen- 
  
hauses zu Berlin 
  
Wächterns bei der Wer- 
waltung des Zeughauses 
besetzt.
	        
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