Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

„W 6. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
* Nebenzolleinnehmer 1. und 2. Klasse, 
* Untersteuereinehmer, 
Assistenten bei Hauptämtern, Neben- 
zollämtern und Untersteuerämtern, 
* Büreauassistenten bei der Zoll= und 
Steuerdirektion. 
6. Jutradenverwaltung: 
Kalkmesser. 
7. Weinbergs= und Kellereiverwaltung: 
Kellereigehülfe. 
8. Berg= und Hüttenverwaltung: 
Die nicht technisch vorgebildeten 
Expedienten (einschließlich der 
Hülfsexpedienten), 
* Büreauassistenten und 
* Sekretäre bei 
der Königlichen Porzellanmanu- 
faktur zu Meißen, 
dem Königlichen Steinkohlen- 
werke zu Zauckerode, 
den fiskalischen Hüttenwerken bei 
Freiberg, einschließlich des 
Oberhüttenamts, der Hütten- 
raiterexpediton und des Hütten- 
handelsbüreau, 
den Königlichen Erzbergwerken, 
dem Königlichen Blaufarben- 
werke zu Oberschlema, 
dem Bergamte, 
der Bergakademie und 
der Hauptbergkasse zu Freiberg. 
Hierüber der 
* Hausinspektor bei der Bergakademie 
zu Freiberg. 
9. Forstverwaltung: 
Expedienten bei den Ocberforst- 
meistereien, 
*Registrator bei der Forstakademie. 
  
  
1 Hälfte. 
ur Hälfte. 
  
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
  
  
  
  
inanzministerium. 
Finanzministerium. 
Domanial-Kellereiver- 
waltung zu Dresden. 
Die Direktionen der in 
Spalte 1 bemerkten 
Verwaltungsstellen. 
Finanzministerium. 
 
	        
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