Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünicht wird.
Bemerkungen.
-
#% N
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Kanzleiaufwärter bei
II. Im Justizbepartement.
Kanzlisten bei dem Justizministerium,
dem Oberlandesgericht und den Land-
gerichten,
. Kopisten bei den Kollegialgerichten
und den Staatsanwaltschaften der-
selben, sowie bei dem Strafanstalten-
kollegium,
Hülfsschreiber bei den zu Ziff. 1 und 2
genannten Behörden,
.Kanzleidiener bei dem Justizmini-
sterium und dem Oberlandesgericht,
dem Justiz=
Kollegial=
ministerium und den
gerichten,
Hülfsaufwärter bei den in Ziffer 5
genannten Behörden,
. *Gefängnißinspektoren,
*Hausmeister an den Strafanstalten,
* Oberaufsehet an den Straf-
anstalten,
Aufseher an den Strafanstalten und
an den amtsgerichtlichen Gefängnissen,
auch derzeit ein Aufseher bei dem
Amtsgericht Stuttgart (Stadt),
*Amtsgerichtsdiener und #Gefangen-
wärter,
Kanzlei= und Schreibgehülfen bei den
Verwaltungen der Strafanstalten und
bei den Gerichtsgefängnissen,
Hebsehinten ei den Strafanstalten,
eizer und Maschinenwärter an dem
Justizgebäude und dem dazu gehörigen
Gefängnißgebäude in Stuttgart,
Zustellungsbeamte, deren Stelle nicht
als bloßes Nebenamt versehen wird.
Justizministerium.
Strafanstaltenkollegium.
Justizministerium.
Strafanstaltenkollegium.
Justizministerinm.
it- 11. Die Stellen
ohne Gefängnißdienst
bei den Anmtsge-
richten Stuttgart
(Stadt) und Ulm
sind der ausschließ-
lichen Besetzung im
Wege des Aufrückens
nicht vorbehalten.
Zisser 15. Es ist der Be-
zug eines nach Abzug
des Aufwandes für
Dienstbedürfnisse ver
bleibenden Einkommens
von mindestens 1000 M.,
ledoch ohne Gewährleist
ung der Erlangung des-
selben vorausgesetzt. In
r*—iisnn Fällen kön neu
Zuschüsse gewährtwerden.