Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

134 
6. Der vom Landrathe beschlossenen Abänderung der Satzungen der Kreisirrenanstalt 
haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt. Desgleichen genehmigen Wir die 
übrigen hinsichtlich der Kreisirrenanstalt vom Landrathe gefaßten Beschlüsse. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, erkennen Wir neuerdings 
seine eifrige Förderung der Kreisinteressen wohlgefällig an und versichern denselben Unserer 
Huld und Gnade. 
Müunchen, den 16. April 1897. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. rhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General- Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.