Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

  
  
  
  
  
  
16. 149 
Festgesetzter 
Cap. Vortrag etrag 
– 
III.]NDTit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
« XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer 
à 90 X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren 
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen 
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 4 
nach 5 und von je 45.K nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 
675 407 K 60 — — 
b) aus Kreisfonds. . — — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) im Allgemeinen 9000— 
b) Naturalverpflegungsbeiträge für Schulgehilfenstellen und Gehalts- 
zuschüsse für in Schulprovisorate ungewandelte Schulgehilsen. 
stellen.. 18 389 — 
J) zur Beschaffung von Aushilfen an Sielle des zu militärischen 
Uebungen einberufenen Lehrerpersonals 4000 — 
Tit 5. Besondere Remnunerationen und lntersihen firr das aktive 
Lehrerpersonal 5000— 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schultassen 
Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondskasse in Ausbach 3 420— 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhaus- 
neubanten: 
a) Realexigenzbeiträge für Schulen . .. 172 — 
b) Beiträge zur Unterhaltung von Schulhäusern . . 18 260 
c) Beiträge zur Ausführung von Neubauten .. 
Tit. 8. Ständige Banausgaben . 130— 
# Tit. 9. Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
# a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der 
ordentlichen und auherordentlichen Schulvisitationen, dann für 
Formularpapiere .. 15286- 
b) für den Ddssteiteschuliuppetr 
aa) Geh 5160 — 
bb) Hehalt, (ager . 420 — 
cc) Diäten und Reisekosten . 1380— 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der geseolichen v Kreisvereine quiescirt waren: 
aa) aus Centralfonds 600 – — — 
bb) aus Kreisfonds — — 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an der gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schull chrer: 
a)aus Centralfonds 85 680— 
8) aus Kreisfonds 86 448 75 
  
  
  
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