Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

185 
  
Vortrag 
Festgesehter 
Betrag 
  
4 
2 
  
  
S 
b 
  
II. Abschnitt. 
Kreis-Einnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehung und Bildung. 
Lateinschulen. 
Tit. 1. Die auf speziellen Nechtstiteln und Vewilligungen beruhenden 
Fundationsbeiträge 
Tit. 2. Aus der Kreisschuldotation 
Tit. 3b Pensionen fir quiescirte Stidienlehrer und Sudienlehrers 
Relikten 
  
S####s z 
Gewerblich-technische Schulen 
  
Summa § 2 
Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Dewilligungen beruhende 
Fundationsbeiträge . ... 
Tit. 2. Leistungen für stäudige Banausgaben . 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungs- 
Zuschüsse 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90./ an alle Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 38 572.4 b0 3 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirk- 
lichen Schullehrer à 90 X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung; dann 
für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen 
à 72.4X nach 5 und von 45 .X nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkt an gerechnet 547 349./41.50 J 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Eutstehen der gesetzlichen Kreisvereine ieseirt wovden sind 
5 
  
5 413 
69 082 
35 700 
156 173 
18 
! 
49 
26 
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74 
 
	        
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