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Nr. 11777.
Bekauntmachung, Gesuch der Aktiengesellschaft Portland-Cementfabrik Karlstadt a. M., vormals
Ludwig Roth in Karlstadt, um Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den
Inhaber betreffend.
fl. Stantsministerium des Innern.
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 18. März 1896,
einige Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, sowie der Kgl. Allerhöchsten Verordnung
vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt 1896, S. 174 und 185) der Aktien-
gesellschaft Portland-Cementfabrik Karlstadt a. M., vormals Ludwig Roth, die Genehmigung
zur Ausgabe 4½ procentiger, auf dem Gesammtanwesen der Gesellschaft im Amtsgerichtsbezirk
Karlstadt a. M. an I. Stelle hypothekarisch versicherter und vom Jahre 1900 an innerhalb
30 Jahren durch Ansloosung mit einem Zuschlag von 3 Procent rückzahlbarer Schuldver-
schreibungen auf den Inhaber im Gesammtbetrage von einer Million Mark, eingetheilt in
1000 Stücke zu je 1000 Mark, ertheilt.
München, den 12. Juni 1897.
Frhr. v. Feilitzsch.
Nr. 11702.
Bekanntmachung, Gesuch der bayerischen Bodencreditanstalt zu Würzburg um die staatliche
Genehmigung zur Ausgabe einer weiteren Serie 3½ procentiger Pfandbriese in der Höhe von
10 Millionen Mark betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Instiz und der Finanzen
ergangene Entschliefung vom Hentigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige Bestim-
mungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896 sowie der Kal. Allerhöchsten
Verordnung zu diesem Gesetze vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174
und 185) geuehmigt, daß die bayerische Bodencreditanstalt in Würzburg die nachstehend
aufgeführten Inhaber-Pfandbriefe in den Verkehr bringe:
Serie IV 3½ procentiger Pfandbriefe in der Höhe von 10000 000 „, eingetheilt
in folgende Stücke: