Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Nr. 11777. 
Bekauntmachung, Gesuch der Aktiengesellschaft Portland-Cementfabrik Karlstadt a. M., vormals 
Ludwig Roth in Karlstadt, um Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den 
Inhaber betreffend. 
fl. Stantsministerium des Innern. 
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 18. März 1896, 
einige Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, sowie der Kgl. Allerhöchsten Verordnung 
vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt 1896, S. 174 und 185) der Aktien- 
gesellschaft Portland-Cementfabrik Karlstadt a. M., vormals Ludwig Roth, die Genehmigung 
zur Ausgabe 4½ procentiger, auf dem Gesammtanwesen der Gesellschaft im Amtsgerichtsbezirk 
Karlstadt a. M. an I. Stelle hypothekarisch versicherter und vom Jahre 1900 an innerhalb 
30 Jahren durch Ansloosung mit einem Zuschlag von 3 Procent rückzahlbarer Schuldver- 
schreibungen auf den Inhaber im Gesammtbetrage von einer Million Mark, eingetheilt in 
1000 Stücke zu je 1000 Mark, ertheilt. 
München, den 12. Juni 1897. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
  
Nr. 11702. 
Bekanntmachung, Gesuch der bayerischen Bodencreditanstalt zu Würzburg um die staatliche 
Genehmigung zur Ausgabe einer weiteren Serie 3½ procentiger Pfandbriese in der Höhe von 
10 Millionen Mark betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Instiz und der Finanzen 
ergangene Entschliefung vom Hentigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige Bestim- 
mungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896 sowie der Kal. Allerhöchsten 
Verordnung zu diesem Gesetze vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 
und 185) geuehmigt, daß die bayerische Bodencreditanstalt in Würzburg die nachstehend 
aufgeführten Inhaber-Pfandbriefe in den Verkehr bringe: 
Serie IV 3½ procentiger Pfandbriefe in der Höhe von 10000 000 „, eingetheilt 
in folgende Stücke:
	        
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