Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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rseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
W 5. 
München, den 12. Februar 1897. 
Juhalt: 
Bekanntmachung vom 6. Februar 1897, erster Nachtrag zum Gesammtverzcichniß der den Militäranwärtern 
in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen betreffend. 
Nr. 2735. 
Bekanntmachung, erster Nachtrag zum Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den 
Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und K. firiegsministerinm. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Jannar v. Is. — Gesetz= und 
Verordnungoblatt S. 29 ff. — wird der im Centralblatte für dad Deutsche Neich vom 
laufenden Jahre Seite 2 veröffentlichte erste Nachtrag zu dem Gesammtverzeichnisse der den 
Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht. 
München, den 6. Februar 1897. 
Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
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