Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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—1 
  
Bezeichunng der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
#ewerbunen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Magaziusdiener, 
Matuosen, 
Schleußenwärter, 
Stationswärter, 
Bahnwärter, 
Bremser, 
Diätare im 
Kanzleidienste 
Kassa= und 
Baurechner, Banuschreiber, 
graphisten), 
Diätare im bantechnischen Dienste 
(Banzeichner), 
Dütare im Vermessungsdienste (Ver- 
messungszeichner, 
Wagenaufschreiber, 
Kopisten. 
Administrativ= und 
(Kanzleigehülfeu, 
Rechnungsgehilfen, 
Tele- 
  
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
zu drei Vierteln. 
  
Generaldirektion der 
Kgl. bayer. Staats- 
eisenbahnen. 
  
V. Grohherzogkhum Baden. 
III. Ministerium des Innern. 
Unter Ziffer 2 sind noch aufzunehmen: 
„Kanzleidiener beim statistischen Büreau 
(bezw. statistischen Landesam).“ 
VIII. Grohherzogthum Sachsen. 
I. Bei sämmtlichen Verwaltungen. 
Statt Absatz 3 ist zu setzen: 
Wirthschaftsbeamte, Hausmeister, Wacht- 
meister, Wächter, Aufseher, Oberwärter, 
Abtheilungswärter, Wärter (Gefan- 
genenwärter), Hausmänner und Pförtner 
nebst Gehülfen bei den Staatsanstalten. 
Das betreffende Groß- 
herzogliche Ministerial= 
Departement. 
  
Zunächst wird noch ein 
Biere dicser Stellen für 
cnom- 
stehenden Wediensteten 
vorbehalien 
sind die- 
en nderbramuen. 
welche der Landwirt 
schaft kundig iein müsset-, 
wie J.3. der Wirthschafte- 
bra aune in der Lande 
Auogrnommen 
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I und der rrusehb 
im CarlFriedrich. Lospi= 
tal zu Mlankenhain.
	        
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