Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

M. G. 
31 
Abschnitt Lit. D: „Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten“ 
nach Nr. 7 einzufügen: 
„Ta K. öffentliche Turnanstalt München. 
Turnwächter“. 
In Rubrik 3 ist als Behörde, an die die Bewerbung zu richten ist, die „K. Negierung, 
Kammer des Innern, von Oberbayern“ zu bezeichnen. 
München, den 12. Februar 1897. 
Dr. v. Landmann. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Britzelmayr. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 7. Dezember v. Iv. dem k. sächsi- 
schen Generalmusikdirektor, Hofrath Ernst 
Schuch in Dreoden, den Verdienstorden vom 
heiligen Michael II. Klasse mit Stern, 
dem k. Professor Or. Franz Wüllner, 
Direktor des Konservatoriums der Musik in 
Köln, denselben Orden III. Klasse, 
dem Direktor des Stadttheaters in Röln, 
Julius Hofmann, denselben Orden IV. 
Klasse und 
dem Hofkapellmeister Hermaun Zumpe, 
Direktor des Kaim'schen Orchesters in München, 
die Ludwigs-Meaille, Abtheilung für Wissen- 
schaft und Kunst, ferner 
unter'm 1 Jannar ds. Io. dem Legations- 
sekretär beim Kaiserlich Deutschen General- 
konsulate in Cairo, Albert Grafen von 
Quadt-Wykradt-Isny, den Verdienst- 
orden vom heiligen Michael III. Klasse, 
dem Dragoman dieses Generalkonsulats, Dr. 
Reinhardt, denselben Orden IV. Klasse und 
dem Kawassen des genannten General- 
konsnlats, Oosman, die silberne Medaille 
des Verdienstordens vom heiligen Michael 
zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Aunahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 13. Februar ds. Js. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. 
italienischen Generalkonsul, Kommerzienrath 
und Rittmeister a. D., NRudolf Nitter von 
Oldenbourg in München, die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen des ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von JItalien 
verliehenen Kommandeurkrenzes des Ordens 
der Krone von Italien zu ertheilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.