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Beilagel zum Gesetz= und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1897“.
Erkenntniß des Gerichtshofes für Kompetenzkouflikte in Sachen der Gemeinde Hausen gegen
den Bauern Michael Krückel in Hausen wegen Umlagenforderung, hier den bejahenden Kompetenz-
konflikt zwischen deer k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern, und
dem k. Amtsgerichte Arnstein beziehungsweise dem k. Landgerichte Würzburg betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
erkennt der Gerichtshof für Kompetenzkonflikte in Sachen der Gemeinde Hausen gegen den
Bauern Michael Krückel in Hausen wegen Umlagenforderung, hier den bejahenden Kom-
petenzkonflikt zwischen der k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des
Innern, und dem k. Amtegerichte Arnstein beziehungsweise dem k. Landgerichte Würzburg
betreffend, zu Recht:
„daß in dieser Sache der Rechtsweg unzulässig sei"“.
(Gründe.
I.
Unter'm 24. April 1896 hat die Gemeinde Hausen, vertreten durch den Gemeinde-
ausschus und dieser durch den Gemeinde-Kassier Philipp König, gegen den Bauern Michael
Krückel Haus-Nr. 42 in Hausen bei dem k. Amtsgerichte Arnstein einen bedingten Zahlungs-
befehl auf die Summe von 56 X 60 J, nämlich 40 47 J Gemeindenmlage des
Michael Krückel pro 1895 und 16 J 13 J dergleichen für seine Schwester Barbara
Krückel, deren Besitz er mitbewirthschafte und die darauf haftenden Lasten mitbestreite,
nebst den Kosten des Verfahrene zu 1 J 20 J und den Zustellungskosten erwirkt.
Nachdem von Michael Krückel gegen diesen, ihm am 27. April 1896 zugestellten
Zahlungobefehl rechtzeitig Widerspruch erhoben worden war, hat denselben der Gemeinde-
Kassier Philipp König unter Vorlage der ihm von der Gemeindeverwaltung Hausen aus-
gestellten Vollmacht mit Schriftsatz d. d. 7. Mai 1896 in die Sitzung des k. Amtsgerichts
Arnstein zur mündlichen Verhandlung geladen.
In dem besagten Schriftsatze heißt es, daß der Beklagte gegen den Zahlungsbefehl
Widerspruch erhoben habe, weil er glaube, die geforderten Beträge schon bezahlt zu haben,
und sich eines Besseren nicht belehren lasse, und wird an das k. Amtsgericht Arnstein der
Antrag gestellt, Urtheil dahin zu erlassen:
:* Ausgegeben zu München den 9. Februar 1897.