Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Beilagel  zum  Gesetz=  und  Verordnungs-Blatte  für  das  Königreich  Bayern  vom  Jahre  1897“.

 

Erkenntniß  des  Gerichtshofes  für  Kompetenzkouflikte  in  Sachen  der  Gemeinde  Hausen  gegen

den  Bauern  Michael  Krückel  in  Hausen  wegen  Umlagenforderung,  hier  den  bejahenden  Kompetenzkonflikt

  zwischen  deer  k.  Regierung  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg,  Kammer  des  Innern,  und
dem  k.  Amtsgerichte  Arnstein  beziehungsweise  dem  k.  Landgerichte  Würzburg  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs  von  Bayern

erkennt  der  Gerichtshof  für  Kompetenzkonflikte  in  Sachen  der  Gemeinde  Hausen  gegen  den
Bauern  Michael  Krückel  in  Hausen  wegen  Umlagenforderung,  hier  den  bejahenden  Kompetenzkonflikt
  zwischen  der  k.  Regierung  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg,  Kammer  des
Innern,  und  dem  k.  Amtegerichte  Arnstein  beziehungsweise  dem  k.  Landgerichte  Würzburg
betreffend,  zu  Recht:

„daß  in  dieser  Sache  der  Rechtsweg  unzulässig  sei"“.

(Gründe.
I.

Unter'm  24.  April  1896  hat  die  Gemeinde  Hausen,  vertreten  durch  den  Gemeindeausschus
  und  dieser  durch  den  Gemeinde-Kassier  Philipp  König,  gegen  den  Bauern  Michael
Krückel  Haus-Nr.  42  in  Hausen  bei  dem  k.  Amtsgerichte  Arnstein  einen  bedingten  Zahlungsbefehl
  auf  die  Summe  von  56  X  60  J,  nämlich  40  47  J  Gemeindenmlage  des
Michael  Krückel  pro  1895  und  16  J  13  J  dergleichen  für  seine  Schwester  Barbara
Krückel,  deren  Besitz  er  mitbewirthschafte  und  die  darauf  haftenden  Lasten  mitbestreite,
nebst  den  Kosten  des  Verfahrene  zu  1  J  20  J  und  den  Zustellungskosten  erwirkt.

Nachdem  von  Michael  Krückel  gegen  diesen,  ihm  am  27.  April  1896  zugestellten
Zahlungobefehl  rechtzeitig  Widerspruch  erhoben  worden  war,  hat  denselben  der  Gemeinde-Kassier
  Philipp  König  unter  Vorlage  der  ihm  von  der  Gemeindeverwaltung  Hausen  ausgestellten
  Vollmacht  mit  Schriftsatz  d.  d.  7.  Mai  1896  in  die  Sitzung  des  k.  Amtsgerichts
Arnstein  zur  mündlichen  Verhandlung  geladen.

In  dem  besagten  Schriftsatze  heißt  es,  daß  der  Beklagte  gegen  den  Zahlungsbefehl
Widerspruch  erhoben  habe,  weil  er  glaube,  die  geforderten  Beträge  schon  bezahlt  zu  haben,
und  sich  eines  Besseren  nicht  belehren  lasse,  und  wird  an  das  k.  Amtsgericht  Arnstein  der
Antrag  gestellt,  Urtheil  dahin  zu  erlassen:

:*  Ausgegeben  zu  München  den  9.  Februar  1897.