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Aschaffenburg die Genehmigung zur Ausgabe 4½0/0iger Schuldverschreibungen auf den
Inhaber im Betrage von 1200 000 — einer Million zweihunderttausend Mark —
ertheilt, welche auf dem Anwesen der Gesellschaft in der Steuergemeinde Stockstadt an erster
Stelle und auf jenem in der Steuergemeinde Aschaffenburg vorläufig an zweiter Stelle nach
Vorgang von 900 000 hypothekarisch versichert und ab 1. Juli 1906 längstens inner-
halb 34 Jahren durch Ausloosung oder Kündigung rückzahlbar werden.
München, den 22. November 1899.
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Nr. 25517.
Bekanntmachung, Einverleibung der Gemeinde Poppenreuth in die Stadtgemeinde
Fürth betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Im MNamen GSeiner Mazjestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß vom 1. Jannar 1900 ab die
Landgemeinde Poppenreuth unter Abtrennung vom Bezirksamte Fürth dem Verwaltungs-
bezirke der unmittelbaren Stadt Fürth einverleibt werde.
Im Anschlusse hieran wird im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Justiz
und der Finanzen gemäß Art. 4 Absatz 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für die Landes-
theile diesseits des Rheins vom 29. April 1869 die Genehmigung ertheilt, daß gleichzeitig
die Gemeinde Poppenreuth mit der Stadtgemeinde Fürth vereinigt wird.
München, den 25. November 1899.
Frhr. v. Feilitzsch.
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Nr. 24937.
Bekanntmachung, die Ausgabe von Pfandbriefen der Pfälzischen Hypothekenbank
in Ludwigshafen a. Rh. betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständniß mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde genehmigt, daß die Pfälzische Hypothekenbank