Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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in Ludwigshafen a. Rh. innerhalb des durch 8 22 des Bankstatuts normirten Maximal— 
betrags des Pfandbriefumlaufs sowie an Stelle eines entsprechenden Betrags 3½ %iger 
Pfandbriefe unter Kontrole des k. Staatskommissärs eine neue Serie (Ser. XXXVII) 
4% iger Pfandbriefe im Gesammtbetrag von 10 Millionen Mark, eingetheilt in Stücke 
zu 5000, 2000, 1000. 500, 200 und 100 -4, in Verkehr bringe. 
München, den 25. November 1899. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
  
Hofdienst-Machrichten. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinzonit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 10. November ds Is. den k. Kammer- 
junker und Oberleutnant der Reserve im 
Infanterie-Leib-Regiment Franz Grafen von 
Pocci zum Königlichen Kämmerer und den 
Leutnant im Infanterie-Leib-Regiment Albrecht 
Freiherrn von Lamezan zum Königlichen 
Kammerzunker, 
unter'm 13. November ds. Is. den k. 
Kammerzjunker und Rittmeister im 2. Chevan- 
legers-Regiment „Taxis Maximilian Freiherrn 
von Horn und 
unter'm 20. November ds. Is. den Guts- 
besitzer Edmund Freiherrn von Boutteville 
zu Königlichen Rämmerern, 
sämmtliche auf deren allerunterthänigstes An- 
suchen, zu ernennen; 
unter'm 22. November ds. Is. den k. 
Kammerfourier Karl Schäfer seiner aller- 
unterthänigsten Bitte entsprechend unter aller 
huldvollster Anerkennung seiner langjährigen 
treuen Dienste vom 1. Dezember ds. Is. an 
in den dauernden Ruhestand zu versetzen. 
Staatsdienst Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des fönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter dem 16. November ds. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, den Legations- 
sekretär I. Klasse Wilhelm Meinel, nach 
Magabe des Titels II § 18 der Verfassungs- 
urkunde vom 1. Dezember ds. Is. an zum 
Legationsrath im Staatsministerium des König- 
lichen Hauses und des Aeußern zu befördern. 
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 24. Oktober ds. Je. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem Kanz- 
listen bei der kaiserlich deutschen Botschaft in 
Paris, Hofrath Thielemann und dem Vor- 
steher der Kanzlei der kaiserlich deutschen Gesandt- 
schaft in Brüssel, Hofrath Lentze, den k. 
Verdienst-Orden vom hl. Michael IV. Klasse 
zu verleihen.
	        
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