Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

W57. 997 
Nachtrags-Verzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
(Vergl. Bekanntmachung vom 27. Juni 1899, Central-Blatt 229.) 
Bemerkungen: 
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasin (B. a und C. a) an Orten, an welchen sich 
keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter A. b, B. b und c oder C. b 
(Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind 
befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, 
wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach 
mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende 
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit Jbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Oeffentliche Lehranstalten. 
A. Tehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten fKlasse zur 
Darlegung der Hefähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
Königreich Württemberg. 
Eßlingen: 'Gymnasium (bisher: Lyzeum, unter B. a. I des Hauptverzeichnisses). 
Großherzogthum Hessen. 
Friedberg: Gymnasium (verbunden mit Realschule) — bisher: Progymnasium (verbunden mit 
Realschule), unter B a. III des Hauptverzeichnisses. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1899. 
c. Ober-Realschulen. 
Freie Hausestadt Bremen. 
Bremen: 1Ober-Realschule — bisher: Handelsschule (Real-Gymnasium), unter A b. XVI des 
Hauptverzeichnisses. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Michaelistermin 1899. 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) 
Klasse zur Darlegung der Lefähigung nöthig ist. 
c. Realschulen. 
Königreich Württemberg. 
Aalen: + Realanstalt. 1 1 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bezüglich der im Juli 1899 
abgehaltenen Versetzungsprüfung von Klasse VII nach Klasse VIII.
	        
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