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fällige Zins-, Renten= oder Gewinnantheilscheine nicht erhoben werden, hievon dem Vor-
mundschaftsgericht oder dem Nachlaßgerichte Mittheilung zu machen.
8 10.
Ueber die Beschwerde gegen eine Verfügung des ersten Hinterlegungsbeamten ent—
scheidet das Präsidium des Landgerichts. Gegen dessen Entscheidung findet Beschwerde zum
Staatsministerium der Justiz statt.
§ 11.
Die erforderlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung, insbesondere die Buch-
und Kasseführung und die Beaufsichtigung des gerichtlichen Hinterlegungswesens, werden
von den Staatsministerien der Justiz und der Finanzen erlassen.
2. Verfahren bei der Hinterlegung.
– 12.
Die Hinterlegung kann unmittelbar bei der Hinterlegungsstelle oder mittels Einsendung
durch die Post erfolgen.
§ 13.
Bei der Hinterlegung ist eine schriftliche Erklärung Hinterlegungserklärung) in zwei
Exemplaren vorzulegen.
Die Erklärung muß enthalten:
1. Namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort des Hinterlegers und seines etwaigen
Vertreters;
2. die Bezeichnung der zu hinterlegenden Sache; bei Geld den Betrag und, wenn
nicht kassenmäßiges Geld hinterlegt wird, die Angabe der Geldsorten; bei Werthpapieren
die Angabe der Gattung, der Nummern und des Nennbetrags sowie der sonstigen Unter-
scheidungsmerkmale oer einzelnen Stücke; wenn mit den Werthpapieren die dazu gehörenden
Erneuerungsscheine, Zins-, Renten= oder Gewinnantheilscheine hinterlegt werden, auch die
hierauf bezüglichen Angaben; bei Kostbarkeiten die Angabe der Gattung und des Stoffes
und der etwaigen besonderen Eigenschaften und Merkmale sowie des Schätzungswerths;
3. die Angabe der Veranlassung zur Hinterlegung und, wenn die Hinterlegung in einer
bei einer Behörde anhängigen Rechtssache erfolgt, die Bezeichnung der Sache und der Behörde:
4. soweit es thunlich ist, die Bezeichnung der Person, an welche die hinterlegte Sache
herausgegeben werden soll, nach Namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort.
§ 1.
Bei einer Hinterlegung zum Zwecke der Befriedigung eines Gläubigers kann ein etwaiger
Verzicht des Hinterlegers auf das Recht der Rücknahme in die Hinterlegungserklärung auf-
genommen werden.