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C. Ausführung der Impfung und Wiederimpfung.
§ 12. Die zu impfenden Kinder sind vom Impfarzte vor der Impfung zu besichtigen; auch
sind die begleitenden Angehörigen von ihm über den Gesundheitszustand der Impflinge
zu befragen.
Kinder, welche an schweren akuten oder chronischen, die Ernährung stark beein-
trächtigenden oder die Säfte verändernden Krankheiten leiden, sollen in der Regel
nicht geimpft und nicht wieder geimpft werden.
Ausnahmen sind (namentlich beim Auftreten der natürlichen Pocken) gestattet und
werden dem Ermessen des Impfarztes anheimgegeben.
§ 13. Die Impfung ist als eine chirurgische Operation anzusehen und mit voller Anwendung
aller Vorsichtsmaßregeln auszuführen, welche geeignet sind, Wundinfektionskrankheiten
fernzuhalten; insbesondere hat der Impfarzt sorgfältig auf die Reinheit seiner Hände,
der Impfinstrumente und der Impfstelle Bedacht zu nehmen; auch ist der Lymphe-
vorrath während der Impfung durch Bedecken vor Verunreinigung zu schützen.
Hat der Impfarzt einzelne Fälle ansteckender Krankheiten in Behandlung, so
hat er in zweckentsprechender Weise deren Verbreitung bei dem Impfgeschäfte durch
seine Person zu verhüten. Auch dürfen die Lokalitäten in dieser Beziehung keine
Gefahr bieten.
§ 14. Die Thierlymphe ist thunlichst bald nach dem Empfange zu verimpfen, bis zum
Gebrauch aber an einem kühlen Orte und vor Licht geschützt aufzubewahren. Die
Lymphe darf durch Zusätze von Glycerin, Wasser oder anderen Stoffen nicht weiter
verdünnt werden.
§ 15. Zur Impfung eines jeden Impflinges sind nur Instrumente zu benützen, welche
durch trockene oder feuchte Hitze (Ausglühen, Auskochen) oder durch Alkoholbehandlung
keimfrei gemacht sind.
Die jedesmal für den Gebrauch nothwendige Menge von Lymphe kann ent-
weder unmittelbar aus dem Glasgefäße mit dem Impfinstrument entnommen oder
auf ein keimfreies Glasschälchen gebracht werden. Beim Gebrauche von Haarröhrchen
kann sie auch unmittelbar aus einem solchen auf das Instrument getropft werden.
16. Die Impfung wird der Regel nach auf einem Oberarme vorgenommen und zwar
bei Erstimpflingen auf dem rechten, bei Wiederimpflingen auf dem linken. Es
genügen vier seichte Schnitte von höchstens 1 cm Länge Die einzelnen Impfschnitte
sollen mindestens 2 cm von einander entfernt liegen. Stärkere Blutungen beim
Impfen sind zu vermeiden. Einmaliges Einstreichen der Lymphe in die durch An-
spannen der Haut klaffend gehaltenen Wunden ist im Allgemeinen ausreichend.
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