Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Aulage B. 
Vorschriften 
über 
bedingungsweise zur Beförderung zugelassene Gegenstände'). 
6 50 B 1.) 
I. 
() Petarden für Knall-Haltesignale auf den Eisenbahnen müssen 
lest in Papierschnitzel, Sigemehl oder Gips verpackt oder auf andere Weise so 
lest und getrennt gelegt sein, dass die Blechkapseln sich weder selbst unter 
einander, noch einen anderen Körper berühren können. Die Kisten, in denen 
die Verpackung geschicht, müssen von mindestens 26 Millimeter starken, gespun- 
deten Brettern angefertigt, durch Holzschrauben zusammengehalten, vollständig 
dicht gemacht und mit einer zweiten dichten Kiste umgeben sein; dabei darf die 
äussere Kiste keinen grösseren Raum als O0,06 Kubikmeter haben. 
() Die Annahme zur Beförderung erfolgt nur dann, wenn die Frachtbriele 
mit einer amtlichen Bescheinigung über die vorschristsmässig ausgeführte Ver- 
packung verschen sind. 
II. 
Zündhütchen für Schusswaffen und für Geschosse, Zündspiegel, 
nicht sprengkräftige Zündungen und Patronenhülsen mit zZünd- 
vorrichtungen miissen sorgfältig in feste Kisten oder Fässer verpackt, und 
jedes Kollo muss mit einem besonderen, je nach dem Inhalte die Bezeichnung 
„Zündhütchen“ oder „Zündspiegel“ etc. tragenden Zettel beklebt sein. Wegen 
sprengkräftiger Zündungen vergleiche Nr. XXXVb.5 
III. 
(1) Streichhölzer und andere Reib- und Streichzünder (als Zünd. 
lichtchen, Zündschwämme etc.) müssen in Behältnisse aus starkem Eisenblech 
oder aus festgefügtem Holze von nicht über 1, Kubikmeter Crösse sorgfältig 
und dergestalt fest verpackt sein, dass der Raum der Behältnisse völlig ausgefüllt 
*) Anmerkung. Die nachstehenden Vorschriften sind, soweit sie mit der Anlage 1 der Ausführungsbe- 
stimmungen zum Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr — in der Fassung der Zusatz- 
vereinbarung vom 16. Juli 1895 (Reichs-Gesetzbl. von 1895 S. 465 ff. und von 1896 S. 711) und des Zusatz- 
übereinkommens vom 16 Juni 1898 — übereinstimmen, in lateinischer Schrift gedruckt.
	        
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