Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

#2. 1129 
ist. Die hölzernen Behältnisse sind äusserlich deutlich mit dem Inhalte zu 
bezeichnen. 
()Bei Streichhölzern, deren Zündköpfe ein Gemisch von 
gelbem Phosphor und chlorsaurem Kali enthalten, darf der Gehalt 
der chemisch trockenen Zündmasse an Phosphor 10 Prozent, derjenige an chlor- 
saurem Kali 40 Prozent nicht übersteigen. Jeder derartigen Sendung muss eine 
vom Pabrikanten ausgestellte Bescheinigung, dass diese Grenzen eingehalten 
sind, beigelügt werden. 
IV. 
Sicherheitszünder, das heisst solche Zündschnüre, welche aus einem 
dünnen, dichten Schlauche bestehen, in dessen Innerem eine verhältnissmässig 
geringe Menge Schiesspulver enthalten ist, unterliegen den unter Nr. III (Abs. 1) 
gegebenen Vorschristen. Wegen anderer Zündschnüre vergleiche Nr. XXXVZiffer 3. 
V. 
Buchersche Feuerlöschdosen in blechernen Hülsen werden nur 
in höchstens 10 Kilogramm enthaltenden Kistchen, welche inwendig mit Papier 
verklebt und ausserdem in gleichfalls ausgeklebten grösseren Kisten eingeschlossen 
sind, zum Transporte zugelassen. 
VI. 
□1) Gewöhnlicher (weisser oder gelber) Phosphor muss mir 
Wasser umgeben, in Blechbüchsen, welche höchstens 30 Kilogramm fassen und 
verlöthet sind, in starke Kisten fest verpackt sein. Die Kisten müssen ausserdem 
zwei starke Handhaben besitzen, dürten nicht mehr als 100 Kilogramm wiegen 
und müssen äusserlich als „gewöhnlichen gelben (weissen) Phosphor enthaltend"“ 
und mit „Oben“ bezeichnet sein. 
() Amorpher (rother) Phosphor ist in gut verlöthete Blechbüchsen, 
welche in starke Kisten mit Sägespähnen eingesetzt sind, zu verpacken. Diese 
Kisten dürlen nicht mehr als 90 Kilogramm wiegen und müssen äusserlich als 
„rothen Phosphor enthaltend“ bezeichnet sein. Phosphorcalcium wird unter 
den gleichen Bedingungen zur Beförderung angenommen. Die Aufschrift der Kisten hat zu 
lauten: „Phosphorcalcium enthaltend“. 
VII. 
(1) Rohes, unkrystallisirtes Schwefelnatrium wü#d nur in dichten 
Blechbehältern, raffinirtes, krystallisirtes Schwefelnatrium nur in 
wasserdichte Fässer oder andere wasserdichte Behalter verpackt zur Beförderung 
übernommen.
	        
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