Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Nr. 27851l. 
Bekanntmachung, die Einführung der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands in 
Bayern betreffend. 
figl. Staatsministerium des Kal. Hauses und des Aeubern. 
In der Nr. XIV der Anlage B zur Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutsch- 
lands (Gesetz= und Verordnungsblatt 1895 Nr. 7) ist nachstehende neue Ziffer aufzunehmen: 
„Zur Beförderung von verdichtetem Sauerstoff und verdichtetem Wasser- 
stoffe dürfen statt der gemäß Ziffer 1 lit. a und b geprüften auch solche Behälter 
benutzt werden, die laut angebrachtem Stempel nach den für die Militärver- 
waltung bestehenden besonderen Vorschriften (Militär-Trausport-Ordnung vom 
18. Jannar 1899 § 54 Ziffer 23) amtlich geprüft und innerhalb der letzten 
drei Jahre nachgeprüft sind. In diesem Falle dürfen die Gase jedoch auf 
höchstens 150 Atmosphären verdichtet sein. Im Uebrigen finden die Vorschriften 
unter 1 bis 4 Anwendung.“ 
Die neue Bestimmung tritt sofort in Kraft. 
München, den 24. April 1899. 
Dr. Erhr. v. Crnilsheim. 
  
Nr. 88602. 
Bekanutmachung, das Diphhtherieserum betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Unter Hinweis auf die Bekanntmachung bezeichneten Betreffs vom 11. April 1895 
(Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 143) wird bekannt gegeben, daß das von der Fabrik 
chemischer Präparate von Sthamer—Noack & Co. in Hamburg hergestellte Diphtherieserum, 
welches der Prüfung des k. preußischen Instituts für Serumforschung und Serumprüfung 
regelmäßig unterworfen wird, zur Abgabe in den Apotheken zugelassen wird. 
München, den 27. April 1899. 
Frhr. v. Feilitzsch.
	        
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