..
Betriebsanlage
513
ohne Unterschied der Betrag von
*- Normalanlage
sd. Bezeichnung der Gewerbe – und
Nr. 4 6 b 4 Lemerkungen
A AMA MM
l
IIIBeleuchtungsunternehmungen,undzwarfük
Gasbeleuchtung, für elektrische Beleuchtung · . -
kmdchtKrafgerzeägung dann für sonstige Be-
euchtungszwecke: I Betriebsanlage nach Art. 7.
a) in Städten mit über 20000 Ein- Bei gemeindlichen Unternehm-
wohnern und bei größerem Betriebe60 90 150 250 e a.rrer bsiront, wetäor.
. I " indliche Beleuchtunge zwecke
b) an kleineren Orten oder bei geringerem fur sem en tellen ist, bei Be-
Betriebe ... . 18 30 40 50 messung des zu steen , Fter
l Betracht.
112|Oelfabriken, Oelraffinerien . 18 30 60 100|etriebsanlage nach Art. 7.
In gleicher Weise sind zu besteuern: I
Fabriken ätherischer Oele, dann Parfümerie- « .
fabriken;
Lichterfabriken (mit Ausschluß der unter 1
Tar.-Nr. 113 bezeichneten);
Seifenfabriken, Seifen= und Sodafabriken;
Wachswaarenfabriken.
113|Fabriken für die Bereitung von Nachtlichtern 6 18 30 60Betriebsaulage nach Art. 7
114/ Pulverfabriken, Fabriken für Explosivstoffe 9 30 60 180 Betriebsanlage nach Art. 7.
In gleicher Weise sind zu besteuern:
Fabriken für Feuerwerkskörper;
Fabriken für explosive Zünder.
VI. Industrie des Holzes und anderrr Schnitz-
stoffe; Industrie der Polsterwaaren; Papier.,
Leder- und Gummi-Judustrie. I
115Holzstossfabnken,CellulosefabrtkenFabrtken
für Holzstoffbereitung in Verbindung mit
der Papierfabrikation 18 30 100 250| Betriebsanlage nach Art. 7.
In gleicher Weise sind zu besteuein:
Papierfabriken, Maschinenpapierfabriken (mit
Ausnahme der unter Tar.-Nr. 120 be- ·
zeichneten). . l
116 Fabriken von Holzwaaren und Holzschnitz-
waaren (soferne nicht besonders bezeichnet) 24 30 Für ieden Gehilfen und Arbeiter
1 4 80 J.