M. 20. 151
Festgesetzter
Cap. Vortrag Betrag
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III. Tit. 3. Dienstalterszulagen:
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer
à 90 nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen
1 Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72- nach
E 5undvon1e454nach10131520und1ewetterenöJahren
von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 671 291.4 34 15 – —
b) aus Kreisfonds . — —
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen:
# a) im Allgemeinen zur Deckung der Gehalte der Schulgehilfen,
« Schulverweser und Lehrerinnen in bisheriger Weise 32 479 82
b) Naturalverpflegungsbeiträge für Hilfslehrer und Hilfslehrerinnen
und zur Errichtung von Verweser= und Lehrerinnenstellen 169 165 —
c) zur Beschaffung von Aushilfen an Stelle des zu militärischen
Uebungen einberufenen Lehrerpersonass 1200 —
1 Tit. 5. Besondere Remunerationen und unterstützungen für das aktive
. Lehrerpersonal:
a) für die Arbeitslehrerinnen 20 000 —
1 b) für die Konferenzvorstände 8500 —
« Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Zuschüsse an weibliche Klosterschulen. 13 550 66
b) Allgemeine Beiträge überhaupt:
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 3 264 76
bb) aus allgemeinen Kreisfonds- 95 932 79
: Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausneubauten:
a) Realexigenzbeiträge:
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1 913 31
6 bb) aus allgemeinen Kreisfonds . 1909 87
» b) zum Unterhalte von Schulhäusern 70 300 —
.- c)zuSchulhausneubauten.
.«TitsStandtgeBauauggaben.. 21 38
Tit. 9. Prüfungs= und Aufsichtskosten:
# a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordent-
lichen und außerordentlichen Schulvisitationen, dann für Formular-
papiere . ......... 16 500 —
b) für die Kreisschulinspektoren:
· aa) Gehalte 13 650 —
I bb) Gehaltszulagen 1260 —
« cc) Diäten und Reisekosten. 3 600 —
| dd) Pensionen 4806 —
1 Tit. 10. Pensionen und Alimentationen:
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a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der geseglichen Kreisvereine quiescirt waren:
aa) aus Centralfonds .....— 4— 5
bb) aus Kreisfonds . .....