Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Nr. 8429. 
Abschied für den Landrath der Pfalz über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 7. bis 
19. November 1888. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Zlitpold!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Fayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
7. bis 19. November 1898 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und er- 
theilen hierauf folgende Entschließungen: 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1897. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1897 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt, und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1899. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1899 
3842461 M. 23 4, wovon ein Steuerprozent auf 38424 " 61 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1899. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgend Entschließungen: 
1. Die auf die Ferienordnung bezüglichen Aenderungen der Satzungen der Kreistaub- 
stummenanstalt Frankenthal, welchen der Landrath zugestimmt hat, erhalten Unsere Ge- 
nehmigung.
	        
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