Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

M. 20. 179 
2. Die vom Landrathe beschlossene Willigung der Mittel für die Aufstellung eines 
Verwesers an der Kreistaubstummenanstalt in Frankenthal haben Wir bereits genehmigt 
und verweisen Wir hiewegen auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für 
Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 12. Dezember v. Is. Nr. 21777. 
3. Bezüglich des vom Landrathe neuerdings gefaßten Beschlusses, daß die beiden Kreis- 
lateinschulen Frankenthal und Grünstadt zu Gemeindeanstalten erklärt werden sollen, wird 
auf Absatz IV Ziffer 1 des Abschiedes für den Landrath der Pfalz vom 5. Juli 1898 
hingewiesen. 
4. Wir genehmigen den Beschluß, wornach die Kreisregierung ermächtigt sein soll, 
im Herbste 1899 im Bedarfsfalle einen Parallelkurs an der Kreisbaugewerkschule in Kaisers- 
lautern zu errichten und die hiefür nothwendigen Mittel aus der allgemeinen Kreisreserve 
zu entnehmen, und werden die Bitte des Landrathes um Erhöhung des bisherigen Central- 
fondzuschusses in Erwägung ziehen. 
5. Zu der Neubewilligung eines Betrages für Hebung des Unterrichtes in den weib- 
lichen Handarbeiten, desgleichen zu der Erhöhung der seitherigen Willigungen für Förderung 
des Fortbildungswesens des Volksschullehrerpersonales ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
6. Der Beschluß des Landrathes über Bereitstellung der Pensionsbezüge für den von 
Uns seiner Bitte entsprechend vom 1. Juli 1898 ab in den dauernden Ruhestand ver- 
setzten Kreisschulinspektor Friedrich Lehmann wird genehmigt. 
7. Dem Beschlusse des Landrathes, dem Rektor der Industrieschule Kaiserslautern für 
die Leitung der Kreisrealschule eine Funktionsremuneration von 900 —X nebst freier Dienst- 
wohnung zu gewähren, haben Wir bereits unter dem 10. Dezember 1898 Unsere Ge- 
nehmigung ertheilt. Wir genehmigen ferner auch die Bewilligung eines ständigen Jahres- 
beitrages von 3000 M. zum Exigenzetat der Industrieschule Kaiserslautern und haben dem- 
gemäß die Absetzung des bisherigen Gehaltes des Rektors der Kreisrealschule aus dem 
Etat dieser Anstalt verfügt. 
8. Der Landrath hat die Mittel zur Errichtung einer eigenen Reallehrerstelle für den 
protestantischen Religionsunterricht an der Kreisrealschule in Kaiserslautern zur Verfügung 
gestellt. Wir genehmigen diesen Beschluß. Die Kreisregierung wird die weiter veranlaßten 
Anträge stellen. 
9. Den neuen Satzungen der Kreisackerbauschule Kaiserslautern ertheilen Wir nach 
den Anträgen des Landrathes Unsere Genehmigung. 
10 Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Zuschüsse für die landwirth- 
schaftlichen Winterschulen und dem Beschlusse des Landrathes, wodurch für Stipendien an 
Volksschullehrer zum Besuche der Akademie für Landwirthschaft und Brauerei 3u. Weihen-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.