Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

190 
  
Cap. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
* 
2 
  
  
—— 
  
Gewerblich-technische Schulen 
Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewillgungen beruhende Fun- 
dationsbeiträge . . 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation . 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungs- 
zuchüe 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .K an alle Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 37237.484 — 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die 
wirklichen Schullehrer à 90 .4 nach 5, 10, 13, 15, 20 und 
je weiteren 5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschluß- 
prüfung, dann für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Verweserinnen à 72 4 nach 5 und von 45 .K nach 
10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten 
Zeitpunkte an gerechnet 6665626 .4 99 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt 
worden sind 600 4∆ — 
Tit. 9. a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zu Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer 
b) Zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 10 525 M. 96 4 
c) Zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen. 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers= Relikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXlIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 .∆ bezw. 300 ∆ für eine Wittwe, 130 ∆ bezw. 
150 .K für eine Doppelwaise und 100 .K für eine einfache 
Waise) 134 499 .4 35 
b) zur ünterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrers-Relikten . 
c)fürdürfttgedem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 
Summa § 3 848 490 -K 13. 
28 501 
208 085 
147 929 
13 500 
6 500 
2 000 
1 715 
408 231 
  
Summa Cap. 1 A 818 490.4 13. 
  
408 231 
20 
22 
  
  
SI# 
 
	        
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