Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
  
  
  
M. 20. 191 
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
A. 
J. B. Zuschüsse aus Centralfonds für Industrie und Kultur. 
Auf Landeskultur und landwirthschaftliche Interessen 2572 — 
C. Zuschüsse aus Centralfonds für Wohlthätigkeit. 
1 — — “— — — — — — — — — — — — 
—————————— 
3] Budgetmäßige Entschädigung der pfälzischen Kreisfonds 
für den Entgang eines Drittels der Polizeistrafgelder 8571 — 
Summa Cap. 1 419 374 23 
II. Fundations= und Dotationsbeiträge der Gemeinden – — 
III. Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsquellen. 
1 Rheindammpacht bei den Hemshöfen 2c. pro 1899 9909 75 
2 Pachtertrag der Rheindammgräsereien 12 069 — 
3 Retognitionsgebühr des Josef Gaßmann, Pächters der 
Germersheimer Fähre, für seine auf dem Hauptrheindamme 
stehenden Gebäunde 1.— 
44Erkennungsgebühr des Matthäus Fischer und 2 Cons. 
von Otterstadt für Errichtung von Feldbrennöfen bei der 
Waldseer Dammüberfahrt 12 — 
Erkennungsgebühr des Matthäus Müller von Otterstadt 
für Herstellung einer Ueberfahrt und einer Einladestelle am 
sog. Ellenbogen unterhalb Speyer. . 5 — 
Erkennungsgebühr des Josef Gantner von Sondernheim 
für Benützung des Hauptrheindammes als Fahrweg und 
mit der Rollbaohn 2 — 
Erkennungsgebühr der Gemeinde Oppau für Erbauung 
eines Färcher= und Dammwachthauses auf dem Hauptrhein- 
damme 1 — 
Erkennungsgebühr der „Vereinigten Speyerer Ziegelwerke 
in Speyer" für Benützung eines Streifens der äußeren 
Dammböschung oberhalb km O,5 der Rheindammeintheilung 
als Lagerplatz 20 — 
Erkennungsgebühr des Emil Metzner in Frankenthal für 
Anlage einer Rohrwasserleitung quer durch den Rheindamm 
bei km 11,7 in der Gemarkung von Opopaa 1 — 
Erkennungsgebühr der Gebr. Giulini in Ludwigshafen 
a. Rh. für Benützung des Hauptrheindammes bei Anlage 
eines Industriegeleises 5 — 
11 Erkennungsgebühr für Herstellung einer Dammscharte 
und für Benützung eines Theiles der Rheindammböschung 
bei Anlage eines Industriegeleises unterhalb des Speyerer 
Hafens 30 — 
  
  
  
  
  
 
	        
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