Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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1. Der Vandrath hat die Mittel zur Errichtung einer Reallehrerstelle für die katholische 
Religionslehre an der Kreisrealschule Regensburg, sowie die Mittel zur Umwandlung zweier 
weiterer Reallehrstellen in Professorenstellen im Falle der Erweiterung der vierklassigen 
Realschulen Neumarkt und Weiden auf sechs Klassen zur Verfügung gestellt. Wir ge— 
nehmigen diese Beschlüsse, jedoch mit dem ausdrücklichen Beifügen, daß die beiden neuen 
Professorenstellen nicht an die Realschulen Neumarkt und Weiden gebunden sind. 
2. Wir genehmigen die Beschlüsse des Landrathes und des ständigen Landrathsaus- 
schusses, wonach die Erweiterung der Kreisirrenanstalt Karthaus-Prüll mit einem Gesammt- 
kostenaufwand von 200 000 x fortgesetzt, insbesondere die Anlage einer Waschanstalt und 
einer Aufnahmestation für Frauen nebst weiteren baulichen Verbesserungen ausgeführt und 
die Kostendeckung vorläufig, soweit erforderlich, durch Einzehrung von Vermögensbestand- 
theilen der Kreisgemeinde gegen Refundirung erfolgen soll. 
3. Der Landrath hat in zutreffender Auffassung der wichtigen Aufgaben der Kultur- 
technik im Regierungsbezirke der Oberpfalz und von Regensburg die Uebernahme des 
Kreiskulturingenieurs auf den Kreis beschlossen Indem Wir bezüglich der Genehmigung 
dieses Beschlusses auf die an die k. Regierung, Kammer des Innern, der Oberpfalz und 
von Regensburg ergangene Entschließung vom 17. Januar 1899 Nr. 1042 verweisen, 
sprechen Wir dem Landrathe gerne Unsere Anerkennung seiner für Hebung der Landes- 
kultur bethätigten Fürsorge aus. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir seiner 
opferwilligen und ersprießlichen Förderung der Interessen des Kreises Unsere wohlgefällige 
Anerkennung aus und versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade. 
München, den 21. April 1899. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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