Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

.M 20. 
197 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4— 
  
l 
Cap. 8 
l 
III. 1 
  
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
a) aus Centralfonds . 
6) aus Kreisfonds: 
1. im Allgemeine 
2. zur Bildung höherer Pensionsklassen und zur Gewährung 
von Zulagen auf Grund der Allerhöchst genehmigten Land- 
rathsbeschlüsse 
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle aus Centralfonds 
11 370 MÆ — J 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen 
Lehrerinnen, Verweserinnen und Hilfslehrerinnen aus 
Centralfonds .. 
c) Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten: 
aa) aus Centralfonds: 
a) nach der in der XX. und beziehungsweise XXlIlI. Finanz- 
periode festgesetzten Norm (240 .K bezw. 300 4 
für eine Wittwe, 130 .4∆ bezw. 150 . für eine 
Doppelwaise und 100 .K für eine einfache Waise) 
67 370 M — 
6 zur Unterstü zung der vor dem 1. Januar 1896 zu- 
gegangenen Lehrersrelikten 
y) für dürftige, dem Untersühungsalter entwachiene 
Lehrerwaisen 
bb) aus Kreisfonds: 
a)im Allgemeinen 
6) für besonders dürftige Schullehrerswittwen .. 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Wittwen= und Waisenkasse 
des Kreises . 
e) Pension der Kreisschulinspeltors- Wittwe Zitelsberger in 
Regensbung 
) Pension der Relikten des Kreisschulinspektors Sterner in 
Regensburg 
Tit. 11. Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schul- 
praktikanten: 
a) für dürftige Schulamtszöglinge 
b) für dürftige Schulpraktikanten 
Tit. 12. Uebrige Ausgaben: 
a) zur Förderung der Distriktsschulbrbliotheken für die Fortbildung 
der Schullehrer. . 
  
  
  
94 120 — 
40 560 — 
21 270 — 
7700 — 
  
3 400 — 
2000 — 
327 60 
686 — 
10 000 — 
1332 — 
1 413 60 
  
4000 — 
1 000 —
	        
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