.M 20.
197
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
4—
l
Cap. 8
l
III. 1
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung
dienstunfähig gewordener Schullehrer:
a) aus Centralfonds .
6) aus Kreisfonds:
1. im Allgemeine
2. zur Bildung höherer Pensionsklassen und zur Gewährung
von Zulagen auf Grund der Allerhöchst genehmigten Land-
rathsbeschlüsse
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalle aus Centralfonds
11 370 MÆ — J
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen
Lehrerinnen, Verweserinnen und Hilfslehrerinnen aus
Centralfonds ..
c) Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten:
aa) aus Centralfonds:
a) nach der in der XX. und beziehungsweise XXlIlI. Finanz-
periode festgesetzten Norm (240 .K bezw. 300 4
für eine Wittwe, 130 .4∆ bezw. 150 . für eine
Doppelwaise und 100 .K für eine einfache Waise)
67 370 M —
6 zur Unterstü zung der vor dem 1. Januar 1896 zu-
gegangenen Lehrersrelikten
y) für dürftige, dem Untersühungsalter entwachiene
Lehrerwaisen
bb) aus Kreisfonds:
a)im Allgemeinen
6) für besonders dürftige Schullehrerswittwen ..
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Wittwen= und Waisenkasse
des Kreises .
e) Pension der Kreisschulinspeltors- Wittwe Zitelsberger in
Regensbung
) Pension der Relikten des Kreisschulinspektors Sterner in
Regensburg
Tit. 11. Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schul-
praktikanten:
a) für dürftige Schulamtszöglinge
b) für dürftige Schulpraktikanten
Tit. 12. Uebrige Ausgaben:
a) zur Förderung der Distriktsschulbrbliotheken für die Fortbildung
der Schullehrer. .
94 120 —
40 560 —
21 270 —
7700 —
3 400 —
2000 —
327 60
686 —
10 000 —
1332 —
1 413 60
4000 —
1 000 —