Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

X 20. 207 
dem an der Nordwestseite des Anstaltsanwesens liegenden, vom Pensionsfond der Anstalt 
zu erwerbenden Ackerlande ein Pavillon für 50 männliche Kranke und ein solcher für 50 
weibliche Kranke mit einem Maximalkostenaufwande von 125000 —X für jeden Pavillon 
sammt Einrichtung so schleunig als möglich erbaut werde. 
Die Mittel zum Bau sollen durch Einziehung von Vermögensbestandtheilen der Kreis- 
gemeinde gegen 3½ prozentige Verzinsung und vorbehaltlich der Refundirung, eventuell durch 
Aufnahme eines 3 ¼½ prozentigen Darlehens bei der Versicherungsanstalt für Oberfranken auf- 
gebracht, dem ständigen Landrathsausschuß soll im Benehmen mit der k. Regierung der weitere 
Vollzug dieser Beschlüsse sowohl hinsichtlich des Baues als auch der Kostendeckung übertragen werden. 
Wir genehmigen unter Hinweis auf Ziff. 6 gegenwärtigen Bescheides diese Beschlüsse — 
soweit das Kreisanlehen in Frage kommt, vorbehaltlich der gesetzlichen Ermächtigung gemäß 
Art. 15 lit. 1 Abs. 2 des Landrathsgesetzes. # 
Da indessen durch diese Bauten der gegenwärtig herrschenden Ueberfüllung der Kreisirren- 
anstalt nicht ausreichend abgeholfen wird, so beauftragen Wir Unser Staatsministerium des 
Innern, hinsichtlich der zur Erreichung dieses Zweckes erforderlichen baulichen und sonstigen 
Maßnahmen dem Landrathe bei seinem nächsten Zusammentritte weitere Vorschläge zu unterbreiten. 
8. Auf die wiederholte Bitte des Landrathes wegen möglichst rascher Berücksichtigung 
der von den Interessenten eingereichten Petitionen um Erbauung von Eisenbahnen ver- 
weisen Wir zunächst auf Ziff. IV. 3 des Landrathsabschiedes für O erfranken vom 25. Juni 1898. 
Den Bau einer Vollbahn mitten durch Oberfranken von Bayrenth über Hollfeld nach 
Bamberg vermag die k. Staatsregierung als eine Nothwendigkeit nicht zu erkennen. Der- 
selbe ist durch allgemeine Landes= und Verkehrs-Interessen nicht geboten; die Verkehrs- 
bedürfnisse des in Betracht kommenden Gebietes aber können durch lokale Bahnverbindungen 
befriedigt werden. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, erkennen Wir neuerdings 
gerne seine eifrige Förderung der Kreisinteressen an und verbinden damit die Versicherung 
Unserer Huld und Gnade. 
München, den 28. April 1899. 
Luitpold, 
Prinz von SZayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.