Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Den  in  der  geheimen  Sitzung  vom  18.  November  v.  Is.  in  Ansehung  der  Kreislandwirthschaftsschule
  Lichtenhof  gefaßten  Beschlüssen  des  Landrathes  ertheilen  Wir,  insoweit
dieselben  nicht  bereits  Unsere  Genehmigung  gesondert  fanden,  in  welcher  Richtung  Wir
auf  die  Entschließung  des  k.  Staatsministeriums  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten
  vom  6.  Dezember  v.  Is.  Nr.  21634  verweisen,  hiemit  Unsere  Genehmigung

7.  Unter  wohlgefälliger  Anerkennung  des  vom  Landrathe  bekundeten  Interesses  für  die
Hebung  des  landwirthschaftlichen  Unterrichtes  genehmigen  Wir  gerne  die  Beschlüsse  des
Landrathes  wegen  Gewährung  von  Zuschüssen  an  die  neu  errichteten  landwirthschaftlichen
Winterschulen  in  Hersbruck  und  Weissenburg  und  von  Stipendien  an  Schüler  dieser  Anstalten.

8.  Dem  Beschlusse  bezüglich  der  Bezüge  und  des  Titels  des  Assistenten  des  kulturtechnischen
  Bureaus  haben  Wir  bereits  Unsere  Genehmigung  ertheilt.

9.  Dem  Beschlusse  des  Landrathes  auf  Erhöhung  des  Beitrages  für  Hebung  der  Rindviehzucht
  von  9000  „JKx  auf  12000  AX  ertheilen  Wir  hiemit  Unsere  Genehmigung
unter  Anerkennung  der  vom  Landrathe  bethätigten  regen  Fürsorge  für  diesen  wichtigen  Zweig
der  heimischen  Landwirthschaft.

10.  Judem  Wir  bezüglich  der  Verleihung  staatsdienerlicher  Rechte  an  den  Hilfsarzt
der  Kreis-Irrenanstalt  Erlangen  Dr.  Oskar  Oetter  auf  die  an  die  k.  Regierung  von  Mittelfranken,
  Kammer  des  Innern,  ergangene  Entschließung  vom  21.  Dezember  1898  Nr.  24936
verweisen,  ertheilen  Wir  den  übrigen  auf  diese  Anstalt  bezüglichen  Beschlüssen  des  Landrathes,
  insbesondere  hinsichtlich  der  Erbauung  eines  besonderen  Wohngebäudes  für  das
ärztliche  Personal,  gerne  Unsere  Genehmigung.

Dagegen  kann  dem  Antrage  auf  Aufhebung  des  vorhandenen  Unterstützungsfonds  für
das  Pflege=  und  Dienstpersonal  der  Kreisirrenanstalt  Erlangen  nicht  stattgegeben  werden.

11  Der  Bitte  des  Landrathes  entsprechend  finden  Wir  Uns  bewogen,  in  widerruflicher
  Weise  zu  genehmigen,  daß  die  bisher  in  den  protestantischen  und  katholischen
Kirchen  sowie  in  den  Synagogen  des  Kreises  Mittelfranken  alljährlich  erhobene  Kollekte  zu
Gunsten  der  Kreisirrenanstalt  Erlangen  auch  fernerhin  veranstaltet  werde,  und  daß  deren
Erträgnisse  ausschließlich  armen  Geisteskranken  zu  Gute  kommen.

12  Dem  Beschlusse  bezüglich  Errichtung  einer  zweiten  Kreisirrenanstalt,  durch  welchen
der  Landrath  mit  anerkennenswerther  Opferwilligkeit  sein  reges  Interesse  für  das  Irrenwesen
  bekundet  hat,  haben  Wir  bereits  Unsere  Genehmigung  ertheilt  und  verweisen
hiewegen  auf  die  Entschließung  des  k.  Staatsministeriums  des  Innern  vom  24.  Dezember
  1898  Nr.  26221.