Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

232 
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
A 
l 
I.2Gewerblich-technifcheSchulen. 
Tit. 1. Für die Kreisrealschule in Nürnberg, bezw. für die damit ver- 1 
bundene gewerbliche Fortbildungsschule 136 80 
1 Tit. 2. Für die Realschule in Ansbach 515 — 
Tit. 3. Für die Realschule in Gunzenhausen ..... 108 39 
Summa § 2 760 7 
3 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fun- # 
1 dationsbeiträge 28 832 48 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben, 130 — 
Teit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation . 90 912 81 
« Tit. 4 Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem « 
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungs— 
- zuschüsse 20 093 13 
1 Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
. der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 147 963 12 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an alle Schul- I 
- verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
39060 KMJ — 
i Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
I in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die 3 
wirklichen Schullehrer à 90 „X nach 5, 10, 13, 15, 20 und 
je weiteren 5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschluß- 
prüfung, dann für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen # 
und Verweserinnen 2 72 4& nach 5 und von 45 .4 nach 1 
10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten 
Zeitpunkte an gerechnt 703 872 4+ 48 —+ — — 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits I 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden 
sind 600 A. — — — 
Tit. 9. a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 1 
dienstunfähig gewordener Schullehrer 99 600 — 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 7527 M — 4 — — 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen. 7800 — 
  
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers-Relikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 —4 bezw. 300 .4 für eine Wittwe, 130 .4 bezw. 
150 K für eine Doppelwaise und 100 MA für eine einfache 
Waise) 100 990 M — 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.