Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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diese Handelsabtheilung, vom 1. Januar 1900 an für diese neue Lehrstelle die gleichen 
Zuschüsse, wie für die übrigen Reallehrerstellen dieser Anstalt zu Lasten des Kreises zu 
übernehmen, ertheilen Wir Unsere Genehmigung 
2. Wir genehmigen ferner den Beschluß des Landrathes, daß unter Aenderung der 
Ziff. 5 des Landrathsbeschlusses vom 18. November 1896 der bisherige „Pensionsfond für 
Lehrer an Real= und Lateinschulen des Kreises“ in einen „Schulfond für die Kreisrealschule 
Augsburg“ verwandelt und dessen Renten vom 1. Januar 1899 ab bei dem Etat der 
letzteren Anstalt in Einnahme gestellt werden. Im Uebrigen verweisen Wir auf Ziff. 5 
Abs. II des Landrathsabschiedes vom 21. April 1897. 
3. Die vom Landrathe aufgestellten Vorschriften für die Verleihung der Kreisstipendien 
zum Besuche der Gartenbauschule in Weihenstephan und der bei derselben stattfindenden 
Obstbaukurse werden hiemit genehmigt. 
4. Der Beschluß des Landrathes, den Zuschuß des Kreises zur Baugewerkschule 
Augsburg von ¼ auf ½ des effektiven Kostenaufwandes zu erhöhen, wird gleichfalls 
hiemit genehmigt. 
5. Dem Beschlusse des Landrathes, für Errichtung der Wasserleitung im zweiten Stocke 
des Instituts für verwahrloste Knaben in Ottobeuren den Betrag von 1150 M zu be- 
willigen, ertheilen Wir Unsere Genehmigung; die Uebernahme des gleichen Kostenantheils 
auf Staatsfonds bleibt weiterer Würdigung vorbehalten. 
6. Die bei Feststellung der Betriebsvoranschläge für die Kreis-Irren-, Heil= und Pflege- 
Anstalten Kaufbeuren und Irsee gefaßten Beschlüsse des Landrathes werden hiemit genehmigt. 
Den Beschlüssen bezüglich der Neu= und Adaptirungsbauten bei der landwirthschaftlichen 
Kolonie der ersteren Anstalt haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und ver- 
weisen hiefür auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 22. Februar 
1899 Nr. 3750. 
7. Dem Beschlusse des Landrathes auf Gewährung eines Zuschusses von 200 J4# 
aus der allgemeinen Kreisreserve zur Ablösung der auf dem Anwesen Nr. 29 in Belzheim 
ruhenden dinglichen Verpflichtung zur Zuchtstierhaltung ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
8. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Wiederbesetzung der Stelle des 
I. Kreiskulturingenieurs und bezüglich der Behandlung der Wiederbesetzung einer künftighin 
zur Erledigung kommenden Stelle der Kreiskulturingenieure, sowie bezüglich der Verleihung 
pragmatischer Rechte an den III. Kreiskulturingenieur Josef Mayr haben Wir bereits Unsere 
Genehmigung ertheilt und nehmen hiefür Bezug auf die Entschließungen des k. Staats- 
ministeriums des Innern vom 23. und 27. November 1898 Nr 23814 und 24216.
	        
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