Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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diese  Handelsabtheilung,  vom  1.  Januar  1900  an  für  diese  neue  Lehrstelle  die  gleichen
Zuschüsse,  wie  für  die  übrigen  Reallehrerstellen  dieser  Anstalt  zu  Lasten  des  Kreises  zu
übernehmen,  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung

2.  Wir  genehmigen  ferner  den  Beschluß  des  Landrathes,  daß  unter  Aenderung  der
Ziff.  5  des  Landrathsbeschlusses  vom  18.  November  1896  der  bisherige  „Pensionsfond  für
Lehrer  an  Real=  und  Lateinschulen  des  Kreises“  in  einen  „Schulfond  für  die  Kreisrealschule
Augsburg“  verwandelt  und  dessen  Renten  vom  1.  Januar  1899  ab  bei  dem  Etat  der
letzteren  Anstalt  in  Einnahme  gestellt  werden.  Im  Uebrigen  verweisen  Wir  auf  Ziff.  5
Abs.  II  des  Landrathsabschiedes  vom  21.  April  1897.

3.  Die  vom  Landrathe  aufgestellten  Vorschriften  für  die  Verleihung  der  Kreisstipendien
zum  Besuche  der  Gartenbauschule  in  Weihenstephan  und  der  bei  derselben  stattfindenden
Obstbaukurse  werden  hiemit  genehmigt.

4.  Der  Beschluß  des  Landrathes,  den  Zuschuß  des  Kreises  zur  Baugewerkschule
Augsburg  von  ¼  auf  ½  des  effektiven  Kostenaufwandes  zu  erhöhen,  wird  gleichfalls
hiemit  genehmigt.

5.  Dem  Beschlusse  des  Landrathes,  für  Errichtung  der  Wasserleitung  im  zweiten  Stocke
des  Instituts  für  verwahrloste  Knaben  in  Ottobeuren  den  Betrag  von  1150  M  zu  bewilligen,
  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung;  die  Uebernahme  des  gleichen  Kostenantheils
auf  Staatsfonds  bleibt  weiterer  Würdigung  vorbehalten.

6.  Die  bei  Feststellung  der  Betriebsvoranschläge  für  die  Kreis-Irren-,  Heil=  und  Pflege-Anstalten
  Kaufbeuren  und  Irsee  gefaßten  Beschlüsse  des  Landrathes  werden  hiemit  genehmigt.
Den  Beschlüssen  bezüglich  der  Neu=  und  Adaptirungsbauten  bei  der  landwirthschaftlichen
Kolonie  der  ersteren  Anstalt  haben  Wir  bereits  Unsere  Genehmigung  ertheilt  und  verweisen

  hiefür  auf  die  Entschließung  des  k.  Staatsministeriums  des  Innern  vom  22.  Februar
1899  Nr.  3750.

7.  Dem  Beschlusse  des  Landrathes  auf  Gewährung  eines  Zuschusses  von  200  J4#
aus  der  allgemeinen  Kreisreserve  zur  Ablösung  der  auf  dem  Anwesen  Nr.  29  in  Belzheim
ruhenden  dinglichen  Verpflichtung  zur  Zuchtstierhaltung  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

8.  Den  Beschlüssen  des  Landrathes  bezüglich  der  Wiederbesetzung  der  Stelle  des
I.  Kreiskulturingenieurs  und  bezüglich  der  Behandlung  der  Wiederbesetzung  einer  künftighin
zur  Erledigung  kommenden  Stelle  der  Kreiskulturingenieure,  sowie  bezüglich  der  Verleihung
pragmatischer  Rechte  an  den  III.  Kreiskulturingenieur  Josef  Mayr  haben  Wir  bereits  Unsere
Genehmigung  ertheilt  und  nehmen  hiefür  Bezug  auf  die  Entschließungen  des  k.  Staatsministeriums
  des  Innern  vom  23.  und  27.  November  1898  Nr  23814  und  24216.