Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

    
esetz und Perordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
22. 
Müdchen, den 17. Mai 1890. 
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Inhalt: 
Gesetz vom 9. Mai 1899, den mehrgeleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen und die Beschaffung von Fahrmaterial 
betreffend. — Gesetz vom 10. Mai 1899, einen Vorschußkredit für militärische Bauten in München betreffend. 
— Bekanntmachung vom 9. Mai 1899, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde Kaiserslautern betreffend. — Bekanntmachung vom 14. Mai 1899, Ausgabe von 
Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Frankenthal betreffend. — Bekannt- 
machung vom 15. Mai 1899, Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen für den ein 
jährig= freiwilligen Militärdienst für die deutsche Schule in Konstantinopel betreffend. — Staatsdienst-Nachricht. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme ciner fremden Dekoration. 
  
  
  
  
  
  
  
Gesetz, den mehrgeleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen und die Beschaffung von Fahrmaterial betreffend 
Im Ramen Feiner Majestät des Rönigs. 
Tuitpol!. 
von Gottez Gnaden Söniglicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: 
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