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Nr. 10589.
Bekanntmachung, Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen für den
einjährig-freiwilligen Militärdienst für die deutsche Schule in Konstantinopel betreffend.
K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium.
Nachstehend wird im Hinblicke auf 8 90,3 der Wehrordnung eine Bekanntmachung
des Reichskanzlers vom 29. v. Mts. in Nr. 18 S. 128 des Centralblattes für das
Deutsche Reich veröffentlicht.
München, den 15. Mai 1899.
Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch.
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Abdruck.
Der unter Leitung des Dr. Hans Karl Schwatlo stehenden Realschule der deutschen
und schweizer Schulgemeinde zu Konstantinopel ist gestattet worden, Befähigungszeugnisse
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. Die Anstalt darf solche Zeugnisse
nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine unter Leitung eines Regierungs-Kommissars
abgehaltene Entlassungsprüfung bestanden haben, sofern für diese Prüfung die Prüfungs-
ordnung von Aufsichtswegen genehmigt ist.
Dispensationen von der mündlichen Prüfung
oder einzelnen Theilen derselben sind unstatthaft
Der Verleihung der Berechtigung ist rückwirkende Kraft für die im Juni 1898 ab-
gehaltene Reifeprüfung beigelegt worden; sie hat vorläufig bis zum Ostertermin 1901 ein-
schließlich Geltung.
Berlin, den 29. April 1899.
Der Reichskanzler.
Staatsdienst Nachricht.
Im Namen Seiner Majestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 15. Mai ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, den Ministerial-
rath im k. Staatsministerium des Innern für
Kirchen= und Schul-Angelegenheiten Josef
Nikolaus Schraut zum Staatsrath im ordent-
lichen Dienste zu ernennen.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
fNöniglich Aleerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Dekoration.
Im Namen Seiner Majestät des fänigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 9. Mai ds. Is aller-
gnädigst bewogen gefunden, den k. Schloß-
verwalter Joseph Wintersheimer in Berch-
tesgaden die Bewilligung zur Annahme und
zum Tragen der ihm von Seiner Hoheit dem
Herzoge von Anhalt verliehenen goldenen Ver-
dienst-Medaille des herzoglich Anhaltischen
Haus-Ordens Albrecht des Bären zu ertheilen.